Geschenk bei Konferenz Anmeldung erhalten? Zurück?

Man hat sich diese Jahr wieder bei einer Entwickler Konferenz angemeldet und weil man letztes Jahr auch da war und früh im Jahr buchte bekommt man ein „Geschenk“
z.B. ein kleines „Sub-Notebook“ mit Windows XP, Wert ca. 199€.

Der Arbeitgeber zahlt natürlich die Konferenz, dass Notebook wurde an die Firma (aber dort den Teilnehmer gesendet und er hat es auf der Konferenz in den Workshops benutzt, um dort z.B. vorgestellten Programmcode auszuprobieren.

Was soll / darf man nach der Konferenz damit machen:
a) behalten
b) an die Firma übergeben (nur was soll die damit, die haben natürlich ganz andere Standard Hardware)
c) den Chef informieren, dass er so etwas erhalten hat und abwarten was dieser dazu sagt? (mit dem Risiko das dieser es vielleicht behalten möchte oder es in den Schrank stellt wo es zwar jeder in der Abteilung nehmen könnte aber für was? )
d) lieber zückschicken und den Empfang bestätigen lassen.
e) Beim Betriebsrat mal nachfragen?

Es gibt keine sonstigen Verpflichtungen und keine direkten Geschäftsbeziehungen in irgend einer Art.

Danke für die Hilfe.

kann ich leider nicht beantworten tut mir leid

Hallo,
Geschenke von Unternehmen an andere Unternehmen dürfen einen bestimmten Betrag nicht überschreiten (Steuer)
Da ich in Ihrem Schreiben nicht nachvollziehen kann welche unternehmensform Sie haben oder in welchem Zusammenhang Sie hier mit dem Geschenkgeber stehen ist die Beantwortung ihrer Anfrage nicht ohne weiteres möglich. Haben Sie einen Geschenkbeleg erhalten oder wurde dieses Notebook einfach nur überreicht? Letzteres verpflichtet zur Rückgabe da daraus nicht gleichzeitig ein Geschenk entsteht. Gab es zur Buchung dieser Konferenz allerdings den Hinweis das man bei rechttzeitiger Buchung ein Geschenk erhält, darf der jenige der die Konferenz gezahlt hat dieses behalten.
Mit besten Grüßen

Hallo,
das ist wie Bonusmeilen für Dienstreisen (Flüge) erhalten. Wenn es eine vertragliche Vereinbarung zwischen AG und AN gibt, dann kann man diese behalten, ansonsten gehört es demjenigen der die Schulung bezahlt hat. Ich würde entweder den AG informieren und fragen, ob Sie es behalten dürfen, oder nach dem Motto verfahren „wo kein Kläger da kein Richter“. Man kommt aber in Teufels Küche wenn es rauskommt. :smile:

Gruß