Geschenk bei Konferenz Anmeldung erhalten?

Man hat sich diese Jahr wieder bei einer Entwickler Konferenz angemeldet und weil man letztes Jahr auch da war und früh im Jahr buchte bekommt man ein „Geschenk“
z.B. ein kleines „Sub-Notebook“ mit Windows XP, Wert ca. 199€.

Der Arbeitgeber zahlt natürlich die Konferenz, dass Notebook wurde an die Firma (aber dort den Teilnehmer gesendet und er hat es auf der Konferenz in den Workshops benutzt, um dort z.B. vorgestellten Programmcode auszuprobieren.

Was soll / darf man nach der Konferenz damit machen:
a) behalten
b) an die Firma übergeben (nur was soll die damit, die haben natürlich ganz andere Standard Hardware)
c) den Chef informieren, dass er so etwas erhalten hat und abwarten was dieser dazu sagt? (mit dem Risiko das dieser es vielleicht behalten möchte oder es in den Schrank stellt wo es zwar jeder in der Abteilung nehmen könnte aber für was? )
d) lieber zückschicken und den Empfang bestätigen lassen.
e) Beim Betriebsrat mal nachfragen?

Es gibt keine sonstigen Verpflichtungen und keine direkten Geschäftsbeziehungen in irgend einer Art.

Danke für die Hilfe.

Hallo,
da der AG die Kosten für die Konferenz trägt ist er somit auch der Besitzer von dem guten Stück. Es ist egal wer dabei die Räume bucht.

Wenn dieses ihm verschwiegen wird ist das ein Diebstahl/Unterschlagung und kann die fristlose Kündigung im schlimmsten Fall zu folge haben.

Am besten den Chef darauf ansprechen und fragen ob man es für die Dienstlichen Zwecke weiter benutzen kann. Wenn er selber darauf scharf ist wird er dieses verneinen und dann ist es wieder her zu geben.
Gruß SUnny

Hallo,

ich denke, das dürfte steuerrechtlich auf dem selben Niveau wie die Flugmeilen-Affäre anzusiedeln sein.

D. h. die Folge ist zunächst die Versetzung ins EU-Parlamet und dann der Job as 1. Vorsitzender der Grünen. Da würde ich das Notebook aber lieber abgeben!

Viele Grüße.