Hallo,
ich habe von einem Kollegen eine Wandhalterung für meinen Fernseher geschenkt bekommen. Diese hat er bereits Mitte Dezember gekauft. Nun wusste er allerdings nicht das ich mir in der zwischenzeit selber eine Wandhalterung gekauft hatte.
Kann er oder Ich, die von ihm gekaufte Wandhalterung noch zurückbringen oder ist da schon eine Frist abgelaufen ?
Dankeschön 
Hallo Jan30001,
das kommt ganz darauf an. Normalerweise, wenn es im Ladengeschäft gekauft wurde, gibt es k e i n generelles Umtausch- oder Rückgaberecht. Manchmal aber räumen aber Geschäfte ein ausserordentliches Umtauschrecht ein. Dieses ist jedoch ebenfalls meist an eine Frist gebunden, die sicherlich kleiner als zwei Monate ist. Online oder im klassischen Versandhandel gekauft gibt es 14 Tage Rückgaberecht (Diese Frist wäre nun deutlichst überschritten) Man kann es versuchen und vielleicht die Ware gegen einen Warengutschein zurückgeben. Aber einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht.
Liebe Grüsse
sunnyhexe
Hallo sunnyhexe,
vielen Dank für die schnelle Antwort 
Na dann werde ich es morgen mal mit einem Gutschein versuchen.
schönen Abend noch