Geschenke ab 2007

Hallo
Ist es denn richtig das Geschenke die den Wert von 35 Euro uebersteigen, also z.B. 50 Euro, als ABZUGSFAEHIG gebucht werden duerfen sofern die Pauschalierung angewendet wird??

Servus,

ja - es handelt sich dann ja um ordnungsgemäß versteuerte Sachzuwendungen. Für den Arbeitgeber ist das Aufwand, genauso wie z.B. Zuschüsse zum Kantinenessen.

Aber: Vorschriften für die Pauschalierung beachten! Insbesondere die „Ganz oder garnicht“- Regel.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

das betrifft jedoch nur Geschenke an Arbeitnehmer. Hier gibt es auch keine 35-€-Grenze.

Für Geschenke an Geschäftspartner gilt weiterhin das Abzugsverbot § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG, auch wenn die Pauschalierung der Steuer gem. § 37b EStG angewendet wurde.

Gruß

Tommel