Hallo
Ist es denn richtig das Geschenke die den Wert von 35 Euro uebersteigen, also z.B. 50 Euro, als ABZUGSFAEHIG gebucht werden duerfen sofern die Pauschalierung angewendet wird??
Servus,
ja - es handelt sich dann ja um ordnungsgemäß versteuerte Sachzuwendungen. Für den Arbeitgeber ist das Aufwand, genauso wie z.B. Zuschüsse zum Kantinenessen.
Aber: Vorschriften für die Pauschalierung beachten! Insbesondere die „Ganz oder garnicht“- Regel.
Schöne Grüße
MM
Hallo,
das betrifft jedoch nur Geschenke an Arbeitnehmer. Hier gibt es auch keine 35-€-Grenze.
Für Geschenke an Geschäftspartner gilt weiterhin das Abzugsverbot § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG, auch wenn die Pauschalierung der Steuer gem. § 37b EStG angewendet wurde.
Gruß
Tommel