Geschenke nach Erbantritt

Hallo,

angenommen, ein Geschwisterpaar verliert den Vater durch Tod. Ein Kind fordert das Erbe ein, bekommt dadurch nur den Pflichtteil (Klausel im Testament), das andere Kind nicht.

Nun bekommt das zweite Kind drei Jahre nach dem Tod des Vaters einen Gegenstand in hohem Wert (~800-1000 Euro) von der Witwe geschenkt, der ehemals dem Vater gehörte.

Gibt es da irgendetwas Rechtliches zu beachten? Könnte Kind1 sagen, dass dies Unrecht sei, da es ein Teil des Erbe sei und Kind2 es ja schließlich nicht angetreten habe und irgendetwas Finanzielles fordern?

Ich denke ja nicht, denn das Erbe wurde ja mit allen Besitztümern, die zum Zeitpunkt des Todes da waren angesetzt und ausbezahlt, aber mein Denken muss ja nichts heißen.

Kann es da irgendwelche rechtlichen Zwistigkeiten hervorrufen? Oder kann das als normales Geschenk gesehen werden?

lg, Dany

Hallo
Bei so wenig zum Sachverhalt, kann jede Antwort nur falsch sein.

Deswegen nur ganz grundsätzlich: die Witwe kann mit ihrem Eigentum machen was sie will, d.h. es auch komplett an irgendjemanden verschenken.

Gruß Rudi

Hallo Dany,
zwar bin ich kein Rechtsgelehrter, aber nach meinen Kenntnissen ist das Erbe des 1. Kindes mit dem Erhalt des Pflichtteils abgegolten. Die Witwe hat, ich nehme an als Vorerbin, den Rest geerbt und kann damit machen, was sie will, es sei denn, es existiert eine Klausel im Testament, die das einschränkt. 
Kind 1 hat also keine Forderungen zu stellen. Diese Auskunft ist natürlich unverbindlich!

MfG Rika

Danke und *
Danke für eure Mühe!

lg, Dany