Meine Frau Frau hat (Rechnung ist auf ihren Namen ausgestellt) eine hochwertige Herrenuhr gekauft und ich möchte gerne wissen, ob ich diese trotz meiner Eidesstattlicher Versicherung die ich vor einigen Jahren ablegen musste, tragen darf, oder Angst vor meinen Gläubigern bzw. Behörden haben muss.
Hallo,
dazu fällt mir nicht viel nicht. Nur soviel: wenn die Frau eine so teure Uhr kaufen kann, warum kann man nicht eine billigere Uhr kaufen und versuchen, die Schulden in Raten abzubezahlen?
Wenn jemand nach Abgabe der EV zu Geld kommt, muss er dies dem Gerichtsvollzieher melden. Es ist doch im eigenen Interesse, die EV löschen zu können. Erst dann ist man wieder „kreditwürdig“. Wer die EV abgegeben hat, ist in allen Schuldnerverzeichnissen eingetragen (Schufa, Creditreform, Bürgel etc.).
Bei Abgabe der EV mussten Sie doch ein Formular ausfüllen über Ihre Vermögensverhältnisse. U.a. auch welche Wertsachen (u.a. Schmuck)Sie besitzen. Wenn Sie erneut die EV abgeben (läuft ja alle 3 Jahre ab), sind Sie verpflichtet, diese wertvolle Uhr mit anzugeben.
Oben ausgeführtes ist meine persönliche Meinung. Dies ist kein Rechtsrat.