Geschenke über 35€

Hallo,

jemand liest sich § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG durch und stellt dort die 35€ Geschenkgrenze fest.
Nun sagt er sich, da sein Geschenk 50,-€ kostet, ABER 2 Personen im beschenkten Haushalt leben, dass er es als „Geschenk für Herrn und Frau Meier“ deklariert.
Könnte er es dann auch als Betriebsausgaben geltend machen oder geht dies nicht?

VG René

Hi !

Wenn das Geschenk „teilbar“ ist, ist es als BA ansetzbar. Wenn es nicht „teilbar“ ist, also eine 5-Liter-Flasche Champus, dann ist es nicht abziehbar, weil nicht sichergestellt werden kann, dass jeder „seinen Teil“ bekommt.

BARUL76

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Wenn man sich § 4 Absatz 5 EStG mal ansieht, dann steht da: „Die folgenden Betriebsausgaben dürfen den Gewinn nicht mindern: …1.Aufwendungen für Geschenke…“

Der Grundsatz lautet also: Geschenke sind NICHT abzugsfähig. Große Ausnahme: Sie betragen pro Kopf und Jahr maximal 35 Euro. ("…Satz 1 gilt nicht, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der dem Empfänger im Wirtschaftsjahr zugewendeten Gegenstände insgesamt 35 Euro nicht übersteigen.)

Fazit: Ein Geschenk für 50 Euro fällt nicht unter die Ausnahme und es gilt damit der Grundsatz: Geschenke sind NICHT abzugsfähig.

Ganz am Rande: Neue Gemeinheit der Betriebsprüfer: Sie verlangen jetzt auf alle Geschen….

Besten Dank für Eure Antworten! owT
VG René