Geschenke versteuern?

Hallo,
bin Vorsitzender eines gemeinnützigen Vereins unserer Gemeinde.
Bei runden Geburtstagen ab 80 Jahren verschenken wir einen Präsentkorb. Ebenso bei goldenen Hochzeiten.

Wie teuer darf dieses Geschenk sein bevor es versteuert wird?

Die Beschenkten sind keine Vereinsmitglieder.

Vielen Dank schonmal

Gruß

Hallo,
bin Vorsitzender eines gemeinnützigen Vereins unserer
Gemeinde.

Folgender Link des Landessportbund Hessens sollte Klarheit verschaffen:

http://www.oberlahn.de/29-Nachrichten/nId,157006,Wan…

Wichtig: es wird darüber über Vereinsmitglieder gesprochen!

Steuerfreies Entgelt bis zu bestimmten Höchstbeträgen steuerfrei

 Heirats- und Geburtenbeihilfen
 Trinkgelder ohne Rechtsanspruch ;  Sachbezüge bis zu 50,00 €; Aufmerksamkeiten bis 35,00€

  1. dies betrifft Unternehmungen im abhängige Arbeitnehmer.
  2. daraus abgeleitltet gilt dies auch für Vereine insbes. für gemein. Vereine. - bleiben Sie im angemessenem Rahmen!!!
  3. Der Beschenke müsste darüber hinaus als Empfänger
    als Sachbezug (> 35 €) in der Einkommensteuererklärung
    mit der Rente nachversteuern.
  4. Tipp: suche Sie sich einen Sponsor

gruß helmut hintenaus

Guten Tag,
wenn die Gemeinnützigkeit vom Finanzamt anerkannt wurde, dann ist der Verein von der Steuer befreit.
Über die Verwendung der vom Verein eingenommenen Gelder sind Sie dann nur den Mitgliedern gegenüber verantwortlich. Die Mitgliederversammlung entscheidet also darüber, wie hoch die Kosten für Geschenke sein sollen oder ob ein Sammeltopf dafür gebildet wird, aus dem entnommen werden darf oder, oder…
Bitte schauen Sie zuerst in der Satzung des Vereins nach ob da nicht schon etwas zum Thema steht. Satzungsänderungen oder -ergänzungen bedürfen in der Regel der Zustimmung von 2/3 der Mitgliederversammlung. Auch darüber muß etwas in der Satzung stehen
Mit freundlichen Grüßen
Angelika Poullie-Wittwer