Geschenkgutschein für ein Laden der Zu ist

Hallo zusammen.

Ich denke ich darf in der Ich - Form schreiben , da man mir nur das Ohr vollgebrüllt hat , ich aber mit der Sache eigentlich nichts zu tun habe , ausser das ich im Frühjahr für diesen Laden mal 2 Monate als Aushilfe beschäftigt war.

Ein Kunde hat sich anfang Dezember einen 50,- euro Einkaufsgutschein ausstellen lassen und verschenkt diesen zu Weihnachten.
der Beschenkte geht nun zwischen den Jahren zu dem Geschäft und da hängt ein grosser Zettel an der Tür .
Das Geschäft wurde am 15.12.2010 geschlossen .

Der Beschenkte ruft den Schenker an , der ausser sich vor Wut war , diese Person kannte mich , wusste das ich dort mal kurzzeitig gearbeitet hatte und lies seine Wut an mir aus .
Ich kann aber daran auch nichts ändern und nur weil ich da mal als Aushilfe gearbeitet habe , gebe ich nicht die 50,- Euro zurück .

Wie kann eine der beiden nun zu seinem Geld oder zu seinem Recht kommen.
meine Nachforschungen ergaben , das der ehemalige Geschäftsinhaber weggezogen ist , das Privathaus steht leer.

gruss

Toni

Hallo,

über das Einwohnermeldeamt könnte man die neue Anschrift des Geschätsinhabers ausfindig machen und ihn dann bitten, die 50,- Euro zu überweisen. Aber die meisten Gemeinden verlangen für so eine Auskunft 10,- oder 20 Euro, und da man davon ausgehen kann, daß das Geschäft nicht wegen Reichtums geschlossen wurde, wird man wohl auch davon ausgehen müssen, daß da nix zu holen sein wird.

Das Beste, Billigste und Nervernschonendste ist wahrscheinlich, man steckt das Ganze in die Schublade „Lebenserfahrung“.

Gruß Ebi