Geschenkgutscheine

Hallo, kann jemand sagen, wie lange Geschenkgutscheine
gelten.? M.W. sind kurze Laufzeiten durch Urteile
aufgehoben; jetzt doch mind. 1 Jahr oder noch länger?
Gruß

Hi!

Ich habe ein Urteil gelesen, worin eine 3-jährige Laufzeit als Minimum genannt wurde. Danach kann er die Einlösung verweigern, muss aber das Geld m.W. aber (ggf. Abzüglich Bearbeitungskosten) wieder auszahlen.

Leitsatz:
„Geschenk-Gutscheine eines Händlers dürfen nicht schon nach einem Jahr verfallen. Nach den gesetzlichen Bestimmungen verjährt der Anspruch aus dem Gutschein erst nach drei Jahren.“

Urteil:
„Gültigkeitsdauer von 1 Jahr für Gutschein bei Amazon wettbewerbswidrig - LG München, Urteil vom 01.03.07, Az.: 12 O 22084/06“

Quelle: http://www.aufrecht.de/urteile/wettbewerbsrecht/urte…

Gruß
Falke

Hallo,

kann jemand sagen, wie lange Geschenkgutscheine
gelten.? M.W. sind kurze Laufzeiten durch Urteile
aufgehoben; jetzt doch mind. 1 Jahr oder noch länger?
Gruß

Die Befristung wird als unangemessene Benachteiligung der Erwerbers angesehen, welchen keine schutzwürdigen Interessen der zumeist größeren Händler gegenüberstehen.

Die Möglichkeit die Gutscheine einzulösen richtet sich daher nach den allgemeinen Verjährungsvorschriften. Vorliegend ist die regelmäßige Verjährung des §§ 195, 199 I BGB einschlägig, d.h. wenn der Gutschein erworben wird, entsteht der Erfüllungsanspruch.

Gutschein in 2004 erworben - einlösbar bis zum 31.12.2007.

Gruß akkon

Hallo, akkon und Falke … Danke

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]