Geschenktes Geld?!

Person A heiratet Person B. Für die Hochzeit schreiben die beiden auf die Wunschliste Geldgeschenke (explizit als Geschenk deklariert). Um den Altruismus ein wenig anzukurbeln, wollen die beiden eine Liste veröffentlichen, mit den großzügigsten „Spendern“ und der „Klausel“, dass, bei Erreichen einer bestimmten Summe Z, sie aus den ersten 10/50/100 Leuten jeweils X Peronen zum essen einladen.

Gilt das als Glückspiel?
Müssen die Beiden das Geld versteuern, da ja viele nicht verwandt sind?
Ist das mit der Bedingung „Summe Z“ rechtens?
Ist das überhaupt rechtens?

Vielen Dank schonmal im Vorraus!

unabhängig vom Recht
…empfinde ich diese Idee als äußerst(!) geschmack- und stillos. Das kann man intern und diskret regeln.

Viele Grüße,
Andreas

…empfinde ich diese Idee als äußerst(!) geschmack- und
stillos. Das kann man intern und diskret regeln.

Ich weiß, hier ist das Rechtsbrett.
Aber du nahmst mir die Buchstaben von der Tastatur.
Ich würde auf die Teilnahme bei der Hochzeit verzichten.

Gruß
Elke

Ihr wart wohl alle noch nie…
… auf einer türkischen Hochzeit. Da fliegen einem die Fünfhunderter nur so um die Ohren, und keiner käme auf die Idee, sein Geschenk heimlich unterm Tisch rüberzuschieben.

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Hi,

ja, über den moralischen Aspekt lässt sich mit Sicherheit nicht streiten … es geht hier aber rein um den rechtlichen Aspekt!

Person X bekeommt von Y Personen Geld geschenkt und zeigt sich, unter Berücksichtigung von einer fixen Summe Z erkenntlich, aber nicht bei allen, sondern nur bei einem Teil, der per Zufall selektiert wird.

LG, und ja, der Besuch der Hochzeit fällt ins Wasser, das Konzept passt aber gerade in mein Studium, da die Schenker ja nicht alles Verwandte sind ^^

… auf einer türkischen Hochzeit. Da fliegen einem die
Fünfhunderter nur so um die Ohren, und keiner käme auf die
Idee, sein Geschenk heimlich unterm Tisch rüberzuschieben.

Nein, aber auf zimbabwischen.
Und da geht es auch so zu. Und das ist auch nicht das Problem.
Dort käme aber keiner auf die Idee, einen Leistungswettbewerb aus Geldgeschenken zu machen und eine Liste zu veröffentlichen und dadurch diejenigen zu beschämen, die sich nicht in der gleichen Höhe wie die „Besten“ engagieren zu können.

Gruß
Elke

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Richtig… es wird ans Brautpaar geheftet und jeder Name und Summe über ein Mikrofon verkündet…

Jep,

das ist aber zu einen eine andere Kultur zum anderen ist dies auch nur Show, so bekommen die Spende die sich das nicht leisten können eine großteil des Geldes zurück, die Werfen damit nur rum um ihre Ehre nicht zu verliehren.

die Hohen Geldgeschenke sind auf gut deutsch also zum Teil getürkt.

cu Nasweis der schon einige fremdländische Hochzeiten mehr oder weniger überlebt hat.

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Hi,
in Niederbayern ruft der Hochzeitslader, der auch „Zeremonienmeister“ auf der Hochzeit ist, die Verwandschaft einzeln auf, jeder muss vortreten und sein Geldgeschenk (Umschlag ist verpönt!) in eine eigens dafür aufgestellte und mit Deckel versehen Suppenschüssel legen…

So machts der reiche Gäubodenbauer…

Grüße
miamei

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Hi @ll,

vielen Dank für die ausführlichen, kulturellen Expeditionen in das internationale Verhalten bei Hochzeiten … und denkt nicht, dass ich daran nicht auch interessiert wäre :smile: aber das gehört dann wohl eher in die Sparte „Kultur“.

Was ich leider vermisse, sind Antorten die sich auf meine Frage beziehen?! :frowning:

Im juristischen Sinne erfordert ein Glücksspiel als Einsatz einen Vermögenswert. Ist kein derartiger Einsatz nötig, d. h. kann man bei einem Spiel zwar Geld- oder Sachpreise gewinnen, aber nichts verlieren, so handelt es sich rechtlich um ein Gewinnspiel, z. B. ein Preisausschreiben. Das Veranstalten von Glücksspielen bedarf gegenwärtig entsprechend § 284 StGB einer behördlichen Erlaubnis, wenn es sich um ein öffentliches Spiel handelt. Dies ist dann der Fall, wenn das Spiel einem sich verändernden Personenkreis angeboten wird. Bereits die Beteiligung als Spieler ist nach § 285 StGB strafbar, sofern das Glücksspiel ohne behördliche Erlaubnis erfolgt.