Geschenktes Haus mit Wohnrecht des Schenkers

Hallo,

angenommen 3 Kinder haben von den Eltern je 1/3 eines elterlichen Wohnhauses geschenkt bekommen (notarielle Übertragung). Die Eltern haben wohnrecht auf Lebenszeit und es fallen keine Mietzahlungen an. Nun gibt es aber Kosten, wie Grundsteuer, und vor Allem Erthaltungsaufwendungen (Handwerker, etc.)

Können die beschnenkten diese absetzen ? Wenn ja, wie ist der Verteilingsmodus der Kosten ? (Jeder das was er bezahlt hat oder jder ein Drittel ?)

Können Abschreibungen (Afa) abgesetzt werden ? Wenn ja: Wie ermittelt man diese bei einem Wohnhause von etwa 1960 ?

Danke und Grüße, Jo.

keine Einnahmen = keine Ausgaben

keine Einnahmen = keine Ausgaben

Hi Petz,

vielen Dank für Deine Antwort. Ist das wirklich so einfach ?

Es gibt da so einen Fall den ich kenne, da ist auch keine Miete geflossen, da der Mieter nicht bezahlt hat. Die Ausgaben konnten aber abgesetzt werden.

Viele Grüße, Jo.

Das ist ja auch was anderes, da bestand ja Einkunftserzielungsabsicht.

Wenn man aber keine Einnahmen erzielen möchte, kann man auch keine Ausgaben geltend machen.

Das ist ja auch was anderes, da bestand ja
Einkunftserzielungsabsicht.

Wenn man aber keine Einnahmen erzielen möchte, kann man auch
keine Ausgaben geltend machen.

Hallo Petz,

vielen Dankt für die Info, Jo.

Und was ist mit dauernder Last? Oder sehe ich das jetzt falsch?

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