Geschenktes vermietetes Haus verkaufen - anfallende Steuern?

Hallo,

wenn jemand (Vater) ein Haus geschenkt bekommt es 25 Jahre in seinem Besitz und vermietet hat und dann weiter an seine Kinder (Sohn) verschenkt, der nun die Miteinnahmen bekommt, was muss er beim Verkauf des Hauses beachten um keine Steuern aus dem Erlös bezahlen zu müssen? Das Haus wurde erst vor 2 Jahren übergeben, verschenkt.

Hallo Steff72,

Schau dir mal das hier an, hier erhältst du schon mal die wichtigsten Antworten:

www.hildebrandt-maeder.de/files/1180535817.pdf

Gruß

BHShuber

Servus,

das hilft hier nicht - es geht nicht um ErbSt, sondern um § 23 EStG. Sonst würde der Fragesteller nicht von „Steuern aus dem Erlös“ schreiben.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo,
danke für die Antworten. Das mit der Erbschaftssteuer/Schenkungssteuer ist erledigt. Die Immobilie soll nun veräußert werden.

Die Frage ist, ob der daraus entstehende Erlös steuerfrei (ca. 40.000€) ist! Das Haus ist ja schließlich schon über 10 Jahre (25 Jahre) in Familienbesitz auch wenn es der Sohn erst vor 2 Jahren geschenkt bekommen hat.

Servus,

hier ist die Rechtsgrundlage im EStG sehr hübsch übersichtlich formuliert.

Lies mal § 23 Abs 1 Satz 3 EStG.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo,
danke für den Link, je mehr ich dazu lese, desto verwirrter werde ich. Ist halt nicht mein Fachbereich. Ich sehe schon wird mal beim Steuerberater oder Finanzamt einen Termin machen müssen.
Danke für die Hilfen

Servus,

der von mir angegebene Satz bedeutet schlicht, dass die Zeit, während der das Grundstück dem aktuellen Eigentümer gehörte, und die Zeit, während der es dem vorigen Eigentümer gehörte, der es ihm geschenkt hat, zusammengezählt werden, wenn es darum geht, die „Spekulationsfrist“ von zehn Jahren zu bestimmen.

Diese Frist ist im vorliegenden Fall überschritten, es liegt kein steuerbares Veräußerungsgeschäft vor, es fällt keine Einkommensteuer an.

Beiläufig: Wenn die Frist nicht überschritten wäre, fiele ESt nicht auf den Erlös an, sondern bloß auf den Veräußerungsgewinn. Je nach Lage des Grundstücks gibt es Fälle genug, in denen überhaupt kein Veräußerungsgewinn entsteht - das spielt hier aber keine Rolle, weil sowieso kein steuerbarer Vorgang vorliegt.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

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Ja dass ist mal eine Antwort :smile: mit der kann ich schon gleich viel mehr anfangen.
Danke

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