Liebe/-r Experte/-in,
Ich Besuche die 11te klasse eines gymnasiums und halte meine GFS in Deutsch über das buch „der vorleser“ ich soll einen geschichtlichen abzug liefern und habe 2 probleme:
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Ich finde KEINE infos über den standort der gesellschaft der Brd zu den NS-Prozessen (ich meine damit wie die bevölkerung darüber dachte und mit welchem eifer die richter usw. an der aufarbeitung arbeiteten.)
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In dem Buch geh es zum Teil um eine Frau die zur SS gegangen is (genauer in ein KZ) dort hatt sie sich durch folgende taten schuldig gemacht: 1) FREIWILLIGE meldung bei der SS
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Monatliche Selektion im KZ
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Pers. Selektion für eigene Zwecke
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Der Todesmarsch (Bombennacht): sie und andere SS-Mitarbeiter steckten die Häftlinge über nacht in eine Kirche welche von Bomben getroffen wurde, sie hatte die schlüssel, öffnete jedoch NICHT das Tor obwohl es keine folgen für sie gehabt hätte —> die Häftlinge verbrannten langsam
Zeitsprung: Sie steht unter anklage es gibt jedoch ein problem: sie ist analphabetin. Sie wechselte zur SS weil sie dort nicht lesen oder schreiben musste und die ganzen taten sind dadurch zum Teil zu entschuldigen. Im Gericht weiß neimand dass sie nicht lesen kann und jetzt die frage: wäre diese erklärung grund für mildernde umstände?? wenn ja wie wäre die strafe ausgefallen? (eig. strafeim buch: lebenslang) Als zusatzinfo: während dem Prozess hatt sie sich verredet: sie hatt behauptet die anklageschrift gelesen zu haben und machte sich bei den richtern schuldig)