Geschichte über Polizei und Fahrrad...spannend

Hallo www-Gemeinde,

angenommen es besteht folgende Situation:

Person A besitzt ein Fahrrad. Seit mehr als 10 Jahren, kein besonders tolles, einfach halt ein Fahrrad. So nun wohnt diese Person in einer großen Stadt wie zum Bsp. Berlin. Das Fahrrad dient als Transportmittel, z.B um in die Uni zu kommen und wieder zurück. So, und da große Städte ja immer für Fahhräder gefährlich sind, hat Person A sich extra ein grosses und teures U-Bügelschloss (Wert ~ 70 Euro) gekauft und das Fahhrad vor seinem Wohnhaus ordungsgemäß gesichert.

An einem Tag X kommt plötzlich Person B die Strasse entlang, sieht das Fahrrad, ruft die Polizei und behauptet, dieses Fahrrad gehöre ihm und es wäre ihm vor einigen Tagen gestohlen worden. Dazu könne er auch Zeugen nennen.

Die Polizei, leicht verwundert, bricht das Schloss mit Gewalt auf und stellt das Fahrrad sicher. Durch Zufall erfährt Persone A, als sie am Abend nach Hause kommt von einem unbeteiligten Nachbar, dass besagtes Fahrrad von der Polizei sichergestellt wurde.

So, Person A überhaupt nicht erfreut, macht sich auf den Weg zur Polizei. Dort versucht A die Beamten davon zu überzeugen das es sich um das Fahhrad des A handelt. Bsp. hat A die entsprechenden Schlüssel, weiss von Lackfehlern und weiteren Details. Leider reichen diese Aussagen nicht und A muss ohne Fahrrad die Polizeistation verlassen.

Tags darauf meldet sich Sachbearbeiter S der Polizei bei A und telefonisch wird das Problem erörtert. S, der B weil aktenkundig kennt, möchte dem A gerne glauben, benötigt aber stichhaltige Beweise. Die beiden beenden das Telefonat, A bekommt einen Anhörungsbogen

Der Zufall und der Ordnungssinn des A sei dank, existiert noch eine Rechnung über den Kauf des Fahrrads. A kann also nachweisen, dass es sich um sein Fahrrad handelt.

Nun ist die Frage, wie könnte A weiter vorgehen? Wer muss für das kaputte Schloss aufkommen? Könnte A den B sogar wegen Diebstahl anzeigen und wie kommt die Polizei aus diesem Spiel?

Vielen Dank schon mal fürs lesen dieser Geschichte und ich freue mich schon auf eure Musterlösungen.

Grüße
Gerhart

Lösungshinweis: Das Fahrrad gehört wirklich dem A

Hallo Gerhart,

Nun ist die Frage, wie könnte A weiter vorgehen? Wer muss für
das kaputte Schloss aufkommen? Könnte A den B sogar wegen
Diebstahl anzeigen und wie kommt die Polizei aus diesem Spiel?

Ein Diebstahl ist es wohl nicht, da ja nicht B, sondern die Polizei das Rad entfernt hat. Wohl aber ist es ein Betrug (http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html) des B zum Schaden von A.

In diesem Fall muss B alle Kosten tragen, die dem A durch die Sicherstellung entstanden sind (Fahrausweise des ÖPNV nicht vergessen!). Sofern bei B nichts zu holen ist, kann man sich bezüglich des Schadenersatzes an die Polizei wenden, da die Sicherstellung aufgrund mangelhafter Beweislage erfolgte. Allerdings würde ich mir da nicht allzugroße Hoffnungen machen.

Zum Schluss noch die Anmerkung, dass der Betrug des B in der Praxis schwer nachzuweisen sein wird, da er wohl behaupten wird, ihm sei tatsächlich ein solches Fahrrad entwendet worden, es handele sich also nur um eine Verwechslung.

Grüße,

Anwar

Moin,

Nun ist die Frage, wie könnte A weiter vorgehen? Wer muss für
das kaputte Schloss aufkommen? Könnte A den B sogar wegen
Diebstahl anzeigen und wie kommt die Polizei aus diesem Spiel?

Ein Diebstahl ist es wohl nicht, da ja nicht B, sondern die
Polizei das Rad entfernt hat. Wohl aber ist es ein Betrug
(http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html) des B zum Schaden
von A.

denkbar wäre auch noch vortäuschen einer Straftat.

Gruß,
Christian

Auch wahr…
Hallo Christian,

Ein Diebstahl ist es wohl nicht, da ja nicht B, sondern die
Polizei das Rad entfernt hat. Wohl aber ist es ein Betrug
(http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html) des B zum Schaden
von A.

denkbar wäre auch noch vortäuschen einer Straftat.

Du hast selbstverständlich Recht, ich hatte mich bei der Betrachtung eher auf die zivilrechtliche Seite eingeschossen.

Grüße,

Anwar

Hallo Christian,

Ein Diebstahl ist es wohl nicht, da ja nicht B, sondern die
Polizei das Rad entfernt hat. Wohl aber ist es ein Betrug
(http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html) des B zum Schaden
von A.

Irrtumserregung beim A sowie Vermögensverfügung des A fehlt! also NIE Betrug. Tatbestand nicht vorhanden.
Jakob

denkbar wäre auch noch vortäuschen einer Straftat.

Ja das sehe ich auch.
Sachbeschädigung §303StGB = nutzung der Polizei als undoloses Werkzeug des B.
B haftet.
Jakob

Du hast selbstverständlich Recht, ich hatte mich bei der
Betrachtung eher auf die zivilrechtliche Seite eingeschossen.

Grüße,

Anwar

Nanu?
Hallo Jakob,

Irrtumserregung beim A sowie Vermögensverfügung des A fehlt!
also NIE Betrug. Tatbestand nicht vorhanden.

Wo steht denn in 263 etwas davon, dass die Irrtumserregung und Vermögensverfügung beim A sein muss:

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
So wie ich das lese, ist das personenneutral geschrieben.
Nun bin ich zugegebenermaßen nur interessierter Laie, lasse mich also auch gerne eines besseren belehren.

denkbar wäre auch noch vortäuschen einer Straftat.

Ja das sehe ich auch.
Sachbeschädigung §303StGB = nutzung der Polizei als undoloses
Werkzeug des B.

Das sehe ich gar nicht so. Schließlich hat B (nach der Schilderung, die in diesem Punkt zugegebenermaßen ein wenig ungenau ist) ja nicht auf der Sachbeschädigung bestanden. Vielmehr war dies wohl Eigeninitiative der Polizei. Ändert nichts an der Vortäuschung, aber Sachbeschädigung finde ich problematisch.

Grüße,

Anwar

Jetzt rate ich auch mal
Hallo!

Also weil wir jetzt schon so beim Raten sind, rate ich, in Unkenntnis des deutschen Strafrechts, auch mal.

(Versuchter) Betrug liegt nicht vor, da beim A kein Irrtum vorliegt und dieser keine selbstschädigende Handlung gesetzt hat. Vortäuschen einer Straftat liegt auch nicht vor, weil niemand eine Handlung gesetzt hat, die eine Straftat vortäuscht (durch eine Anzeige kann man keine Straftat vortäuschen).

Es liegt eine Verleumdung vor, weil A durch eine wissentliche Falschanzeige der behördlichen Verfolgung ausgesetzt wurde. Ob man einen versuchten Diebstahl konstruieren kann, indem man sagt, dass die Polizei als Werkzeug verwendet wurde (die den Gewahrsamsbruch für den Täter begeht) weiß ich nicht.

Gruß
Tom

Hallo,

Also weil wir jetzt schon so beim Raten sind, rate ich, in
Unkenntnis des deutschen Strafrechts, auch mal.

hier darf jeder mitspielen. :wink:

Es liegt eine Verleumdung vor, weil A durch eine wissentliche
Falschanzeige der behördlichen Verfolgung ausgesetzt wurde. Ob
man einen versuchten Diebstahl konstruieren kann, indem man
sagt, dass die Polizei als Werkzeug verwendet wurde (die den
Gewahrsamsbruch für den Täter begeht) weiß ich nicht.

Ich hatte einen Knoten im Hirn. Ich meinte nicht vortäuschen einer Straftat sondern falsche Verdächtigung (164 StGB). Ob das auch indirekt geht (d.h. Fahrrad ist geklaut, der hats und deswegen muß er es auch gewesen sein)…

Gruß,
Christian

Hallo Gerhart,

So, Person A überhaupt nicht erfreut, macht sich auf den Weg
zur Polizei. Dort versucht A die Beamten davon zu überzeugen
das es sich um das Fahhrad des A handelt. Bsp. hat A die
entsprechenden Schlüssel, weiss von Lackfehlern und weiteren
Details. Leider reichen diese Aussagen nicht und A muss ohne
Fahrrad die Polizeistation verlassen.

und wäre das Fahrrad codiert gewesen (siehe auch http://www.adfc-berlin.de/service.cm#codierung), dann hätte B der Polizei gegenüber nicht so leicht behaupten können, das sei sein Fahrrad.

Gruß, Karin

hier darf jeder mitspielen. :wink:

Klasse, dann versuch ich’s auch mal!

Hallo Zusammen,

mir ist nicht ganz klar, wieso A nachweisen mußte, daß es ein Fahrrad ist bzw. war. Welche Beweise hat denn B erbracht, um zu belegen, das es ihm gehört. Auf welcher Rechtsgrundlage hat die Polizei das Eigentum einer Person beschädigt und entfernt OHNE diese Person vorher zum Vorfall zu hören?

Das Verhalten der Polizei finde ich ungeheuerlich. Als ADFC Mitglied wärst Du Rechtschutzversichert und könntest entsprechend zum Anwalt gehen. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde finde ich auf jeden Fall angebracht. Den örtlichen ADFC würde ich ebenfalls informieren und wenn es dort eine ADFC-Zeitung gibt, ist das bestimmt auch interessant. Normalerweise gibt es beim ADFC auch eine telefonische (oder E-Mail?) Rechtsberatung, vieleicht antworten die bei einem so spannenden Fall auch Nichtmitgliedern http://www.adfc.de

Im momentanen Sommerloch interessiert sich möglicherweise auch die Tageszeitung für das Geschehen.
Die entstandenen Kosten sind nicht mit ÖPNV-Tickets abgetan - da gibt es inzwischen genau wie bei PKWs eine Tagespauschale für Räder.

(sorry, aber mich nervt einfach, daß man mit Radlern anscheinend alles machen kann)

Viel Erfolg und Grüße

J. Doe

dolus eventualis
Hallo!

Das sehe ich gar nicht so. Schließlich hat B (nach der
Schilderung, die in diesem Punkt zugegebenermaßen ein wenig
ungenau ist) ja nicht auf der Sachbeschädigung bestanden.
Vielmehr war dies wohl Eigeninitiative der Polizei. Ändert
nichts an der Vortäuschung, aber Sachbeschädigung finde ich
problematisch.

Die Idee dahinter wäre zu sagen, B kam es zwar nicht darauf an, dass das Schloss aufgebrochen wird, aber er hat es ernstlich für möglich gehalten und sich damit abgefunden (also auf deutsch: er hat es bewusst in Kauf genommen, dass es so sein könnte). Damit hätten wir aber schon einen bedingten Vorsatz.

Gruß
Tom

Hallo Tom,

Die Idee dahinter wäre zu sagen, B kam es zwar nicht darauf
an, dass das Schloss aufgebrochen wird, aber er hat es
ernstlich für möglich gehalten und sich damit abgefunden (also
auf deutsch: er hat es bewusst in Kauf genommen, dass es so
sein könnte). Damit hätten wir aber schon einen bedingten
Vorsatz.

Das Problem sehe ich im „ernstlich für möglich gehalten“ (ansonsten stimme ich mit Deiner theoretischen Überlegung überein). Ähnlich wie Mr. Doe weiter unten, finde ich das Vorgehen der Polizei in diesem Fall ziemlich radikal und wäre, wenn es tatsächlich mein gestohlenes Fahrrad gewesen wäre, freudig überrascht gewesen, denn mit einer so „flotten“ Lösung hätte ich nicht gerechnet. Genau das unterstellst Du aber in der Argumentation.

Grüße,

Anwar

zwischen
Irrtums beim A sowie Vermögensverfügung

Wo steht denn in 263 etwas davon, dass die Irrtumserregung und
Vermögensverfügung beim A sein muss:

im 263StGB
Opfer muss mit eigenem Willen Vermögensverfügung treffen auf Grund eines Irrtums, wobei es keine Rolle spielt ob der Täter den Irrtum erzeugt oder wissendlich einen bestehenden Irrtum des Opfers nutzt.
Jakob

und wäre das Fahrrad codiert gewesen (siehe auch
http://www.adfc-berlin.de/service.cm#codierung), dann hätte B
der Polizei gegenüber nicht so leicht behaupten können, das
sei sein Fahrrad.

Das ist leider Bloedsinn, weil bei der Kodierung kein Nachweis verlangt wird, dass das Fahrrad einem gehoert. Es wird nicht einmal ueberprueft, ob das Fahrrad bereits als gestohlen gemeldet ist. Bei Minderjaehrigen wollen sie eine schriftliche Erlaubnis der Erziehungsberechtigten, aber da sie die Unterschrift nicht ueberpruefen koennen, kann das Kind das locker faelschen.

Auf jeden Fall ist vor Jahren meinem Bruder das Fahrrad (nicht kodiert) geklaut worden. Ein Jahr spaeter klingelten bei uns zwei Beamten mit der Meldung, dass das Fahrrad in einem Hinterhof gefunden worden sei. Wir also zur Polizeistation, um das Rad abzuholen. Da wurden wir auf eine Kodierung hingewiesen, die eine andere Familie zwischenzeitlich hat machen lassen, die das Rad ebenfalls als gestohlen gemeldet hatten. Da unsere Anzeige allerdings aelter ist, werden wir wohl die rechtmaessig(er)en Besitzer sein.

Seitdem lasse ich meine Raeder nicht mehr kodieren.

Bis denne
Schnoof

ot
Hi,

Seitdem lasse ich meine Raeder nicht mehr kodieren.

hä? Mir haben sie vor fast genau einem Jahr mein Rad geklaut und die Polizei hat es im Januar bei ner Wohnungsdurchsuchung wiedergefunden. Wenn das nicht kodiert gewesen wäre hätten sie es zwar gefunden, aber nicht gewusst, wem sie es hätten wiedergeben sollen.

Das System mag ja schwächen haben, aber warum man ganz drauf verzichtet und auch noch auf die Vorteile verzichtet verstehe ich nicht

Gruß
Cornel

Na das ist ja ein Feedback…
Hallo www-Gemeinde,

zunächst mal vielen Dank für die vielen Antworten. Besonders den Tipp mit dem Fahrradclub wird sich A gut überlegen…

Vielen Dank auch für die Einschätzung über das Verhalten der Polizei. A war -wie bereits in der Geschichte erzählt- auch sehr verwundert über das Vorgehen. Wenn A nämlich mal so überlegt, könnte er ja irgendwann auch mal an einem tollen Gegenstand vorbei spazieren, die Polizei bitten vielleicht eine entsprechende Tür aufzubrechen… A könnte behaupten er habe 3 Zeugen die bestätigen, dass der Gegenstand ihm gehört…

Kleiner Scherz :smile:
Auf der anderen Seite muss man ja nicht unnötig unsere überlasteten Staatsdiener stressen. Die haben in einer Stadt wie Berlin vermutlich eh nix zu lachen. Auch wenn hier die Problemlösung vielleicht ein bisschen grob war…

Was sich A nun noch hypotetisch fragt, wie geht er mit seinem Anspruch wegen des geknackten Schlosses um. Setzt er einen kleinen Brief mit Rechnung für den B auf, oder treibt die Polizei das Geld ein?

Viele Grüße und nach mal Danke,
Gerhart

hä? Mir haben sie vor fast genau einem Jahr mein Rad geklaut
und die Polizei hat es im Januar bei ner Wohnungsdurchsuchung
wiedergefunden. Wenn das nicht kodiert gewesen wäre hätten sie
es zwar gefunden, aber nicht gewusst, wem sie es hätten
wiedergeben sollen.

Eben nicht. Sie geben es nicht aufgrund der Kodierung zurück, sondern anhand der Rahmennummer, die Du ja bei der Diebstahlanzeige angeben mußt. Sonst hätten sie es ja in unserem Falle nicht uns zurückgegeben, sondern dem Zwischenbesitzer, der es scheinbar auf irgendeinem Flohmark erstanden hat.

Das System mag ja schwächen haben, aber warum man ganz drauf
verzichtet und auch noch auf die Vorteile verzichtet verstehe
ich nicht

Welche Vorteile? Wir haben die Beamten beim Abholen direkt gefragt. Die haben gesagt, daß die Kodierung absolut keine Rolle spielt, wenn der Besitzer ermittelt wird, sondern die Rahmennummer überprüft wird. Die Kodierung soll nur als Abschreckung dienen, da die meisten Diebe bei kodierten Rädern vom Diebstahl abstand nehmen. Und das hat ja in unserem Falle ebensowenig gestimmt. Sonst hätte es der Zwischenbesitzer nicht auch noch als gestohlen melden müssen.

Ganz nebenbei verzichte ich gern auf ein Fahrrad, das vor über einem Jahr gestohlen worden ist. Das sieht danach nämlich zumeist nicht mehr sehr gut aus, weil der „Zwischenbesitzer“ sein so preiswert erstandenes „Eigentum“ nicht wirklich pfleglich behandelt hat.

Bis denne
Schnoof

Hallo Schnoof,

kannst Du mir mal bitte, falls das:

und wäre das Fahrrad codiert gewesen (siehe auch
http://www.adfc-berlin.de/service.cm#codierung), dann hätte B
der Polizei gegenüber nicht so leicht behaupten können, das
sei sein Fahrrad.

Das ist leider Bloedsinn, weil bei der Kodierung kein Nachweis
verlangt wird, dass das Fahrrad einem gehoert. Es wird nicht
einmal ueberprueft, ob das Fahrrad bereits als gestohlen
gemeldet ist. Bei Minderjaehrigen wollen sie eine schriftliche
Erlaubnis der Erziehungsberechtigten, aber da sie die
Unterschrift nicht ueberpruefen koennen, kann das Kind das
locker faelschen.

im ADFC passiert ist, wo Du dies erlebt hast? Es wäre ganz heavy gegen die im ADFC geltenden Vorschriften zur Codierung.

Bei uns in München müssen vorliegen:

Kaufquittung bzw. eidesstattlicht Erklärung dass das Fahrrad käuflich erworben wurde.
Personalausweis oder Reisepass (da drücken wir nur bei ehrenamtlich im Verein tätigen ein Auge zu)
Bei Minderhärigen auch Ausweis mindestens eines Elternteils (da sind dann meistens Vater oder Mutter gleich selber dabei).

Auf jeden Fall ist vor Jahren meinem Bruder das Fahrrad (nicht
kodiert) geklaut worden. Ein Jahr spaeter klingelten bei uns
zwei Beamten mit der Meldung, dass das Fahrrad in einem
Hinterhof gefunden worden sei. Wir also zur Polizeistation, um
das Rad abzuholen. Da wurden wir auf eine Kodierung
hingewiesen, die eine andere Familie zwischenzeitlich hat
machen lassen, die das Rad ebenfalls als gestohlen gemeldet
hatten. Da unsere Anzeige allerdings aelter ist, werden wir
wohl die rechtmaessig(er)en Besitzer sein.

Wie gesagt: Wer hat codiert? Vermutlich weder die Polizei noch eine ADFC-Gliederung. War es überhaupt der übliche Code (siehe dazu auch mein Link im vorhergehenden Posting)

Seitdem lasse ich meine Raeder nicht mehr kodieren.

Wieviel neue Räder hast Du denn seit damals gekauft? Oder lässt Du Dir Deine Räder regelmäßig neu codieren? Dann hast Du das System sowieso nicht verstanden.

Gruß, Karin