Hallo www-Gemeinde,
angenommen es besteht folgende Situation:
Person A besitzt ein Fahrrad. Seit mehr als 10 Jahren, kein besonders tolles, einfach halt ein Fahrrad. So nun wohnt diese Person in einer großen Stadt wie zum Bsp. Berlin. Das Fahrrad dient als Transportmittel, z.B um in die Uni zu kommen und wieder zurück. So, und da große Städte ja immer für Fahhräder gefährlich sind, hat Person A sich extra ein grosses und teures U-Bügelschloss (Wert ~ 70 Euro) gekauft und das Fahhrad vor seinem Wohnhaus ordungsgemäß gesichert.
An einem Tag X kommt plötzlich Person B die Strasse entlang, sieht das Fahrrad, ruft die Polizei und behauptet, dieses Fahrrad gehöre ihm und es wäre ihm vor einigen Tagen gestohlen worden. Dazu könne er auch Zeugen nennen.
Die Polizei, leicht verwundert, bricht das Schloss mit Gewalt auf und stellt das Fahrrad sicher. Durch Zufall erfährt Persone A, als sie am Abend nach Hause kommt von einem unbeteiligten Nachbar, dass besagtes Fahrrad von der Polizei sichergestellt wurde.
So, Person A überhaupt nicht erfreut, macht sich auf den Weg zur Polizei. Dort versucht A die Beamten davon zu überzeugen das es sich um das Fahhrad des A handelt. Bsp. hat A die entsprechenden Schlüssel, weiss von Lackfehlern und weiteren Details. Leider reichen diese Aussagen nicht und A muss ohne Fahrrad die Polizeistation verlassen.
Tags darauf meldet sich Sachbearbeiter S der Polizei bei A und telefonisch wird das Problem erörtert. S, der B weil aktenkundig kennt, möchte dem A gerne glauben, benötigt aber stichhaltige Beweise. Die beiden beenden das Telefonat, A bekommt einen Anhörungsbogen
Der Zufall und der Ordnungssinn des A sei dank, existiert noch eine Rechnung über den Kauf des Fahrrads. A kann also nachweisen, dass es sich um sein Fahrrad handelt.
Nun ist die Frage, wie könnte A weiter vorgehen? Wer muss für das kaputte Schloss aufkommen? Könnte A den B sogar wegen Diebstahl anzeigen und wie kommt die Polizei aus diesem Spiel?
Vielen Dank schon mal fürs lesen dieser Geschichte und ich freue mich schon auf eure Musterlösungen.
Grüße
Gerhart
Lösungshinweis: Das Fahrrad gehört wirklich dem A

