Geschicklichkeitsspiele

hallo
wie ist es, wenn man gewerblich geschicklichkeitsspiele anbieten will, frei nach dem motto: für 5 euro einsatz, gibt es 50 euro zurück.

weiß jemand, was es für behördliche auflagen gibt, in bezug auf steuern und gewerbeanmeldung?

danke
justin

Hiho,

dieses Konzept:

für 5 euro einsatz, gibt
es 50 euro zurück.

ist steuerlich Liebhaberei und führt nicht zu steuerbaren Einkünften, weil eine Gewinnerzielungsabsicht ausgeschlossen werden kann.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

ist steuerlich Liebhaberei und führt nicht zu steuerbaren
Einkünften, weil eine Gewinnerzielungsabsicht ausgeschlossen
werden kann.

hallo
so richtig verstehe ich dich nicht. wieso steuerliche liebhaberei?
wieso kann eine gewinnerzielungsabsicht ausgeschlossen werden?
in meinen augen ist dies ein gewerbe mit der absicht, damit gewinne zu erzielen.

gruß
justin

Servus,

5 ./. 50 = - 45.

Fehlbeträge sind keine Gewinne.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

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wenn du nichts zur lösung beitragen kannst…
…oder willst, dann lass es!

worauf willst du eigentlich hinaus?

selbst wenn meine frage nicht zu 100% richtig formuliert war, wird doch jeder - vorausgesetzt es besteht der wille - erkennen, dass die 50 euro nur ausbezahlt werden, wenn die aufgabenstellung erfüllt wird.

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Input = Output
Servus,

worauf willst du eigentlich hinaus?

ich und jeder andere, der die Frage beantworten soll, braucht eine konkrete Darlegung, wie genau das Spiel eigentlich veranstaltet werden soll.

Nur dann kann man beurteilen, ob es sich z.B. um ein Glücksspiel handelt, für das eine Erlaubnis gem. § 33h GewO vorliegen muss. Oder ob die Räume und/oder Vorrichtungen, mit denen das Spiel betrieben wird, einer besonderen Erlaubnis bedürfen. Etc. etc.

Das, was Du bisher beschrieben hast, ist, dass Du bei 5 € Einsatz 50 € Gewinn auszahlen möchtest. Und das wird nach Adam Riese jedenfalls nicht zu irgendwelchen positiven Erträgen führen.

Der Output zu der Frage kann nicht besser sein als der Input, den Du bringst.

Überleg Dir, was Du möchtest.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

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Hallo,

Achtung, ich schreibe auch groß.

wie ist es, wenn man gewerblich geschicklichkeitsspiele
anbieten will, frei nach dem motto: für 5 euro einsatz, gibt
es 50 euro zurück.

Dabei wirst du aber arm. Welches Geschick muß man dazu mitbringen?

weiß jemand, was es für behördliche auflagen gibt, in bezug
auf steuern und gewerbeanmeldung?

guck http://www.existenzgruender.de/selbstaendigkeit/vorb…

Gruß
Otto

Von der Naivität der bisherigen Postings ausgehend scheint das nicht auf deinem Mist gewachsen zu sein.

Sollte dir jemand anderes dies angeboten haben, so wäre ich übervorsichtig, denn wer das optimale Konzept hat sucht niemanden, mit dem er teilen müsste!

Sollte die Idee von dir kommen, so wäre einiges - wie schon ausgeführt - zu beachten …

Das ganze Konzept scheint mir aber auf sehr wackligen Füßen zu stehen, es sei denn, es ist so ausgelegt, dass niemand gewinnen kann!

Dann wird sich aber in absehbarer Zeit der Staatsanwalt dafür interessieren …

Geschicklichkeit des Anbieters
Servus,

Von der Naivität der bisherigen Postings ausgehend scheint das
nicht auf deinem Mist gewachsen zu sein.

ja, da hast Du Recht - auf meinem Mist ist das nicht gewachsen. Ich würde in so einer Situation ein Erlernen des Hütchenspiels empfehlen; mit etwas Geschick und idealerweise mit einem gut eingespielten Partner kann man damit schon zu was kommen. Bei allem Geschicklichkeitstraining sollte man aber nicht vergessen, dass je nach Toleranz der Ordnungshüter in der jeweiligen Stadt nicht bloß Geschicklichkeit, sondern auch eine gewisse Spurtkraft notwendig ist, wenn man das Hütchenspiel lukrativ betreiben will.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo Blumepeder,

das war - die Naivität betreffend - natürlich auf > Justin Credible