Geschieden und Gemeinsamessorgerecht

Guten Tag erst mal

Ich habe eine Frage.Mein Mann ist geschieden und hat aus dieser Ehe zwei Töchter welche bei der Mutter leben.Sie haben das gemeinesame Sorgerecht für die beiden.Er hat heute erfahren das seine eine Tochter am nächsten Freitafg einen Op termin hat und ist damit aber nicht einverstanden.Es sollen bei der kleinen die Polüpen rausgenommen werden da sie sehr oft schunpfen hat.Nur er ist der Ansicht das eine Op der letzte weg sein sollte bei einem Kind und möchte erst mal alle anderen Wege gehen.Also schaun ob der Schnupfen nicht von einer Allergie herkommt.Auch soll bei der Op geschaut werde ob das Mädchen Röchen in die Ohren bekommen soll wegen dem verbessern der Hörfähigkeit.Was uns jetzt wütend macht ist das sie einfach einen Optermin vereinbart hat und nicht vorher mit ihm gesprochen hat.
Kann er diese Op eigentlich noch verhindern oder hat sie da das Recht bei sich.
Weil nach meinen Erkenntnisen darf sie solche Angelegenheiten nur mit Ihm gemeinsam entscheiden und nur bei Notoperationen alleine das Ok geben.
Stimmt das noch so oder hat sich das geändert.

Danke schon mal und ein Schönens Wochenende

Hallo,
erstmal wird sich das ganze ein Arzt angeschaut haben und hier eine Diagnose gestellt haben. Kein Arzt wird ein Kind operieren, ohne alle anderen Möglichkeiten auszuschliessen ( Allergien etc. ). Das erstmal vorweg. Weiter denke ich, das die Mutter, bei der die Kinder hier anscheinend auch leben, schon beurteilen kann, ob es nötig ist oder nicht, das Kind operieren zu lassen. Ich schätze mal nicht, das die Mutter dem Kind eine OP zumutet, wenn es nicht erforderlich ist. Bitte sei mir nicht böse, aber so wie du das ganze schreibst, habe ich eher den Eindruck, das es euch mehr stört, das dein Mann nicht gefragt wurde. Da die Kids bei ihr leben und diese OP nötig zu sein scheint, kann sie das sehr wohl alleine entscheiden, das es sich hier um Enscheidungen des täglichen Lebens handelt. Geht dein Mann mit dem Kind zum Arzt ? Wusste dein Mann davon das das Kind Probleme mit Schnupfen hat oder das die Hörfähigkeit eingeschränkt ist ??? Ich verstehe schon, das dein Mann alle anderen Möglichkeiten ausschöpfen will und das er gefragt werden will, aber kümmert er sich ansonsten auch um z.b um die Hausaufgaben, um die Elternsprechtage, um die Freunde oder darum wenn die Kids krank sind ??? Fühl dich bitte nicht angegriffen, aber ich kann das ganze nicht wirklich nachvollziehen. Dazu fehlen mir auch einfach mehr Hintergrundinfo´s. Dein Mann hätte nur die Möglichkeit, das ganze per Gericht zu stoppen oder mit dem Arzt zu sprechen, das er die OP nicht will.Was dabei rauskommt, ist allerdings fraglich.
LG
Jenny

Hallo!

Jede Behandlung muß von beiden Seiten unterschrieben werden. Sollte der Arzt eine Narkose durchführen ohne die Zustimmung beider sorgeberechtigten Elternteile, so kann er sogar verklagt werden. Eine kurze Info darüber an das Krankenhaus genügt also, um die OP zu verhindern.

Allerdings würde ich dann dringend raten auch wirklich alternative Meinungen einzuholen, da ansonsten, je nach schwere der Erkrankung, unterlasse Hilfeleistung unterstellt werden kann.

Nette Grüsse und alles Gute!
Simone