Man sollte noch seinen Versicherungsschutz überprüfen.
Manche Versicherungsgesellschaften bieten je nach Versicherungsart auch Familienversicherungen an. Sprich wenn einer der Ehepartner versichert ist, ist der andere kostenlos mitversichert. Nach einer Scheidung ist ja dann „Familie“ nicht mehr der Fall, so dass der Versicherungsschutz wegfällt
Gern genommen hier Rechtschutz, Privathaftpflicht, Auslandsreiseschutz, Hausrat …
Einges,
Steuerklassen Änderung, ggf. Freibetrag (wird in der Regel automatisch eingespielt) ggf. gibt es so etwas wie Ehegattenzuschläge (ja kenne da welche die bekommen so etwas), Änderung des Nachnamens, Änderungen in der krankenkasse (Familenversicherung) Tarifliche Sonderbestimmungen gibt sicherlich noch einige andere Gründe dafür.
Das ändert nicht der Arbeitgeber. Der Arbeitgeber ruft die Elstam-Merkmale ab.
Das könnte allerdings sinnvoll sein, mitzuteilen.
Es gibt weder einen Zuschlag noch einen Abschlag bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Arbeitgeber muss nur wissen, bei welcher KV der Arbeitnehmer ist.