Mein Vater (72)hat mit seiner damaligen Frau (57) einen Erbvertrag gemacht, der auch bei Scheidung seine Gültigkeit behält. (Scheidung war 1994)
Demnach ist seine Ex alleinige Vorerbin und ich (einzige Tochter) Nacherbin.
- Frage: Muss sie als Vorerbin für die Bestattung aufkommen?
- Frage: Hat sie ein Recht, nach dem Tod meines Vaters in seine Wohnung zu gehen oder kann mein Vater das trotz Erbvertrag verhindern?
Danke im Voraus
K. Köster