Mich würde einfach mal interessieren, wie dass mit dem Unterhalt für einen geschiedenen, arbeitsunwilligen Expartner/rin funktioniert. Sagen wir mal grob, die Ehe dauerte knappe 20 Jahre in der der Partner den Haushalt und die Kindererziehung übernommen hat, nebenher aber immer wieder auf 400€ Basis arbeiten gegangen ist. Die Kiddis sind nun aus dem Haus und die Ehe ist geschieden. Wie lange kann der ehemalige „Familien-Ernährer“ zum Unterhalt an den Expartner verdonnert werden?
arbeitsunwilligen
hi,
der geschiedene muss einer „angemessene Erwerbstätigkeit“ nachgehen bzw. seine Anstrengungen auf die Erlangung einer solchen beziehen.
Angemessen ist: eine der Ausbildung, den Fähigkeiten, dem Alter, dem Gesundheitszustand entspricht.
Sollten hier Gründe vorliegen, die vermuten lassen, dass der/die EX nicht angemessene Arbeit nachgeht/anstrebt, dann sollte man sich unbedingt familienrechtlich beraten lassen.
mfg vom
showbee
P.S. sonst endet die Leistungspflicht nur, wenn die/der EX wieder heiratet oder eine Lebenspartnerschaft eingeht oder der leistende EX stirbt.