Hallo zusammen,
mal folgendes angenommen:
Vermieter vermietet Reihenhäuschen inkl. Einbauküche und die dazu gehörenden Geräte, z.B. einen Geschirrspüler.
Mieter bemängelt nach Einzug die Funktion des GS (pumpt nicht richtig ab). Vermieter rät darauf hin, das Ding gründlich zu säubern, auch alle Siebe etc.
GS funktioniert angeblich weiterhin nicht richtig. Vermieter sagt, wenn gar nichts hilft, bitte Fachfirma drauf gucken lassen (mündliche Vereinbarung).
Mieter lässt draufhin seinen Vater und seinen techn. versierten Nachbarn drauf schauen, die aber nichts machen können. Mieter kauft daraufhin eigenmächtig und ohne Absprache mit dem Vermieter einen neuen GS und baut diesen ein. Den alten GS lagert er ein.
Nun schickt der Mieter dem Vermieter die Rechnung und fragt, wie das mit der Bezahlung zu Regeln sei und was mit dem alten GS passieren soll.
Wie sieht hier die Rechtslage aus? Was würdet ihr an Vermieter-Stelle dem Mieter antworten?
LG Suse