Geschirrspüler

Hallo zusammen,

mal folgendes angenommen:

Vermieter vermietet Reihenhäuschen inkl. Einbauküche und die dazu gehörenden Geräte, z.B. einen Geschirrspüler.
Mieter bemängelt nach Einzug die Funktion des GS (pumpt nicht richtig ab). Vermieter rät darauf hin, das Ding gründlich zu säubern, auch alle Siebe etc.
GS funktioniert angeblich weiterhin nicht richtig. Vermieter sagt, wenn gar nichts hilft, bitte Fachfirma drauf gucken lassen (mündliche Vereinbarung).
Mieter lässt draufhin seinen Vater und seinen techn. versierten Nachbarn drauf schauen, die aber nichts machen können. Mieter kauft daraufhin eigenmächtig und ohne Absprache mit dem Vermieter einen neuen GS und baut diesen ein. Den alten GS lagert er ein.
Nun schickt der Mieter dem Vermieter die Rechnung und fragt, wie das mit der Bezahlung zu Regeln sei und was mit dem alten GS passieren soll.

Wie sieht hier die Rechtslage aus? Was würdet ihr an Vermieter-Stelle dem Mieter antworten?

LG Suse

Hallo.

Der Mieter hat keinen Anspruch auf Ersatz der Kosten für einen neuen Geschirrspüler.

Der Vermieter muss zunächst über den Mangel in Kenntnis gesetzt werden (hier geschehen). Ihm muss weiter eine Frist zur Abhilfe gegeben werden (hier nicht geschehen). Lässt der Vermieter diese Frist verstreichen, ist der Mieter zur Ersatzvornahme berechtigt (536a Abs. 2 BGB). Normalerweise zu einer Reparatur, nur in Ausnahmefällen zum Neukauf. Verwandte „über die Maschine schauen zu lassen“ dürfte nicht ausreichend sein.

Es braucht nur dann keine Fristsetzung an den Vermieter, wenn es sich um einen absoluten Notfall gehandelt hätte (z. B. Wasserrohrbruch oder ähnliches). Ein solcher Notfall liegt hier nicht vor.