wir wollten gestern einen Geschirrspüler installieren, vorher war keiner da.Das Problem - der Anschluß an der Wasseruhr. Es kommt also der Kaltwaseranschluß aus der Wand, daran ist mit einer dicken 31mm 6Kantschraubenmutter die Wasseruhr befestigt. Diese Verbindung läßt sich recht leicht lösen. So, unten an der Wasseruhr sitzt wieder eine gleiche Schraubenmutter und innendrin in der ist der Wasserschlauch fixiert.
Und der läst sich nicht rauslösen, weil sich das Teil, das in der Mutter ist, nicht mitdreht. Dieses Teil steht minimalst raus, mit einer Rohrzange also fast nicht zu greifen (wir haben´s versucht, da fliegen Eisenspäne, aber das Ding bewegt sich um keinen mm). Das muß doch raus, damit man zuerst die Zwischenverbindung mit der Geschirrspülerabzweigung einbauen kann, die muß doch da rein…
Gibt es einen Trick oder brauchen wir eine neue Wasseruhr?
Danke und viele Grüße
Helen
Die Spülmaschine solltest du da anschließen, wo deine Küchenarmatur ihr Kaltwasser herkriegt. Notfalls mußt du dir im Baumarkt ein T-Stück oder einen zusätzlichen Hahn besorgen.
Aber bitte bitte laß die Finger von der Wasseruhr.
Wenn du da dran rumfummelst kann dein Vermieter dir eventuell sogar unterstellen, du hättest wegen Nebenkosten „betrügen“ wollen. Wenn sie verplombt war und die Plombe futsch ist, ist es eh zu spät und du solltest Kontakt zum Vermieter aufnehmen, damit da schnellstens eine neue Plombe drauf kommt.
Nächstes Mal bitte vorher hier nachfragen, wenn du nicht weißt, wie man sowas macht.
Wenn du ein Bild oder eine Skizze von der Installation hast, schick es mal per Mail, dann kann ich dir eventuell sagen, was du da brauchst und ob du das selber machen kannst.
Hallo Sticky,
das ist es ja, die Wasserarmatur wird natürlich über die Zuleitung versorgt, an der die Wasseruhr hängt.
Sprich, ich kann diesen Verteiler ja nur irgendwo zwischen Wasseruhr und Armatur installieren und einfach so mittendrin zwischen zwei Schläuchen geht´s ja schlecht…
Einen Vermieter gibt es nicht, die Jahresablesung ist gerade mal einen Monat her, das Problem ist also keins, zum Glück.
Ich versuch davon mal eine Skizze zu basteln, Danke
Viele Grüße
Helen, die gar nicht selbst bastelt *g*, dafür ist mein Mann zuständig und bis jetzt und wir sind einige Male umgezogen, klappte alles wunderbar, nur diesmal haben wir ein Problem…
wichtige Ergänzung
wir haben eine ältere Wasseruhr. Also nicht die moderne Variante (Uhr in der Wand eingelassen, Zuleitung kommt darunter direkt aus der Wand), sondern die Version: Zuleitung aus der Wand, Wasserhahn zum Abstellen, von dort aus zu der Wasseruhr, die also im Raum hängt und unten an der Wasseruhr ist der Wasserschlauch befestigt, hier an dieser Stelle muß also ein Zwischenstück rein.
Kaltwasseruhren für eine Messung zu Abrechnungszwecken sind alle 5 Jahre auszutauschen. Wiese hängt dort so ein Uralt-Teil? Oder ist es nur eine Zwischenuhr? Dann wäre es egal.
_Eichordnung vom 12.8.1988, zuletzt geändert durch Art. 8 G vom 13.12.2001/3586
In Anhang B der Eichordnung ist die Gültigkeitsdauer der Eichung für die verschiedenen Meßgeräte angegeben:
Ordnungsnummer 6.1:
Volumenmeßgeräte für Kaltwasser: 6 Jahre
Ordnungsnummer 6.2:
Volumenmeßgeräte für Warmwasser: 5 Jahre
Ordnungsnummer 22.1:
Wärmezähler: 5 Jahre_
Alles klar? Damit wäre der Vermieter zum Austausch verpflichtet. Im Interesse geringerer Kosten wird dann alle 5 Jahre Kalt- und Warmwasserzähler getauscht (weil in einem Zug erledigt, eine Anfahrt, ein Termin usw.).
Genaugenommen müssen die Meßeinrichtungen nur geprüft werden, was kostenmäßig einem Austausch gleichkommt. Dies gilt für alle Meßeinrichtungen, egal ob Hausanschluß oder einzelne Wohnung. Kosten zu Lasten des Eigentümers der Meßeinrichtung.
danke für die Informationen. Da werde ich mal meine Zähler kontrollieren, ob die noch geeicht sind. Vielleicht ist das ja schon passiert und ich habe es nur nicht mitbekommen.
Leider ist bei mir im Eigenheim kein Vermieter zuständig…
Gruß
Axel
Leider ist bei mir im Eigenheim kein Vermieter zuständig…
In den allerseltensten Fällen gehört dir der Wasserzähler, der vom Wasserversorger den Verbrauch deines Hauses mißt. Demnach wäre es ein grobes, ja sogar strafbares Versäumnis, wenn dein Wasserversorger (wenn er denn Eigentümer des Zählers ist) den Zähler solange drin läßt.
Gruß
André
PS: Zahlst du eine Gebühr in der Abrechnung des Wassers für die Uhr? Dann wäre der Fall klar. Geht nach einer Überprüfung die Uhr schneller als Wasser durchfließt, kannst du sogar Geld zurückbekommen (nach Klage versteht sich), und das nicht wenig. Allerdings ist auch der umgekehrte Fall denkbar.
In den allerseltensten Fällen gehört dir der Wasserzähler, der
vom Wasserversorger den Verbrauch deines Hauses mißt. Demnach
wäre es ein grobes, ja sogar strafbares Versäumnis, wenn dein
Wasserversorger (wenn er denn Eigentümer des Zählers ist) den
Zähler solange drin läßt.
Keine Ahnung. Muß ich mich erst noch schlau machen. Ich meine aber, daß die Wasseruhr dem Versorger gehört. Mal sehen (bzw. anrufen).
PS: Zahlst du eine Gebühr in der Abrechnung des Wassers für
die Uhr?
Evt. ist das in einer Grundgebühr mit drin. Wie gesagt, muß mich noch schlau machen.
Danke nochmal!
Gruß
Axel