Ich habe mir im Dezember 2008 eine neue Küche gekauft mit den Kompletten Elektrogeräten nun ist der Geschirrspüler schon das 3mal wegen der selben sache defekt, habe ich das Recht auf einen neuen Geschirrspüler.
Ich habe mir im Dezember 2008 eine neue Küche gekauft mit den
Kompletten Elektrogeräten nun ist der Geschirrspüler schon das
3mal wegen der selben sache defekt, habe ich das Recht auf
einen neuen Geschirrspüler.
Ja, nach drei Reparaturversuchen kannst du echt fordern das Gerät auszutauschen !
Ist die Ware mit einem Mangel behaftet, hat der Käufer einen Anspruch auf
Nacherfüllung (§ 439 BGB). Er kann also Nachbesserung der fehlerhaften Sache
(„Beseitigung des Mangels“) oder Ersatzlieferung einer neuen Sache („Lieferung
einer mangelfreien Sache“) verlangen.
BGB § 439
Ausdrucken und mit Anwalt drohen , rechtliche Schritte einleiten usw. Wichtig : erstmal freundlich das Thema ansprechen , aber mit NACHDRUCK
Viel Erfolg
Michael