Ich habe mir im Dezember 2008 eine neue Küche gekauft mit den Kompletten Elektrogeräten nun ist der Geschirrspüler schon das 3mal wegen der selben sache defekt, habe ich das Recht auf einen neuen Geschirrspüler.
Hallo,
Also wenn er von 2008 ist dürfte die Gewährleistung damit rum
sein.
Guten Tag,superseven !
Wieso Garantie um ? Die Gewährleistung(oft Garantie genannt,meint aber etwas anderes) beträgt 2 Jahre. Die wären erst im Dez 2010 um,bei Kauf Dez.2008.
Das Problem ist die Umkehr der Beweislast nach einem halben Jahr !
Tritt der Fehler erst nach 6 Monaten auf,muß der Kunde dem Händler nachweisen,daß der Fehler/Mangel schon beim Kauf vorhanden war(auch versteckter Mangel). Das ist meist sehr schwierig.
Meist greift dann eine Herstellervereinbarung,die wird „Garantie“ genannt.Er verpflichtet sich,Mängel zu beseitigen bis zum genannten Termin. Das können 2 oder auch mehr Jahre sein (ähnlich Auto). Allerdings gibt es dort meist nur Reparaturen,kein Ersatz/Neugerät.
Genaueres können dir bestimmt aber die Juristen im Brett von
Behörden und Recht geben.
Viele Grüße schickt
duck313
Hallo,
Hersteller ? Modell ? Fehlerbild ?
MfG
sorry meinte das die garantie um ist die beträgt normallerweise nur 6 monate
währenddesen die gewährleistung 2 jahre geht
mein fehler
sorry meinte das die garantie um ist die beträgt
normallerweise nur 6 monate
währenddesen die gewährleistung 2 jahre geht
auch das ist falsch. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Verkäufers und geht damit von „gibt es nicht“ bis „lebenslang“.
Die Gewährleistung auf Neugeräte beträgt gesetzlich 2 Jahre, wobei in den ersten 6 Monaten der Verkäufer nachweisen muss, dass der Mangel nicht schon beim Verkauf existierte.
Gruß, Niels