wie wird in Gesetzestexten mit der geschlechtergerechten Formulierung umgegangen? Gibt es ein gezieltes Anwenden oder Vermeiden geschlechtergerechter Formulierungen (SteuerzahlerInnen) und falls ja, wurde dieses Vorgehen in irgendeiner Weise offiziell beschlossen?
Es geht mir nicht um Sinn oder Unsinn irgendeiner möglichen Vorgehensweise.
Ich wäre sehr dankbar für Quellen zu diesem Thema.
wie wird in Gesetzestexten mit der geschlechtergerechten
Formulierung umgegangen? Gibt es ein gezieltes Anwenden oder
Vermeiden geschlechtergerechter Formulierungen
(SteuerzahlerInnen) und falls ja, wurde dieses Vorgehen in
irgendeiner Weise offiziell beschlossen?
In Nordrhein-Westfalen ist das gesetzlich bestimmt durch §4 Landesgleichstellungsgesetz (LGG NW). Danach „sollen“ u.a. „Gesetze und andere Rechtsvorschriften […] sprachlich der Gleichstellung von Frauen und Männern Rechnung tragen“. Das „sollen“ ist dabei im Regelfall als „müssen“ zu verstehen. Ob es in den anderen Ländern entsprechende Regelungen gibt, weiß ich nicht, kann ich mir aber gut vorstellen.
Für die Bundesebene ist mir keine vergleichbare Regelung bekannt. Allerdings bestimmt z.B. §42 Abs. 5 der gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien, dass „Gesetzentwürfe [der Bundesregierung] […] die Gleichstellung von Frauen und Männern sprachlich zum Ausdruck bringen [sollen]“. Das ist aber nur eine Geschäftsordnungsregelung und kein vom Parlament beschlossenes Gesetz.
Für die rechtliche Aussagekraft von Rechtsvorschriften ist es übrigens völlig gleichgültig, ob von „dem Mieter“ oder „der Mieterin oder dem Mieter“ (oder ähnlichem) die Rede ist. Kein Jurist (jedenfalls kein bundesrepublikanischer) hat meines Wissens je ernstlich erwogen, dass Funktionsbezeichnungen - und nichts anderes sind die gesetzlichen Rechtsbegriffe - wie z.B. „der Mieter“ ausschließlich Männer meinen könnten (mit der Folge dass Frauen ebenso ausgeschlossen wären wie GmbHs, OHGs, AGs, usw.). Selbst das alte Reichsgericht hat unter „den Mieter“ ganz selbstverständlich und ohne darüber ein Wort zu verlieren auch weibliche Mieter subsumiert. Aus rechtlicher Sicht ist das „gender mainstreaming“ in dem von Dir beschriebenen Zuschnitt daher überflüssiger Unfug.
Was die sprachliche Gleichstellung allerdings bewirkt, ist, Gesetzestexte - die bisweilen auch ohne die politisch korrekte Sprachkosmetik schon kompliziert genug sind - noch schwieriger verständlich zu machen. Kleine Kostprobe:
ich warte das endlich mal das stgb angepasst wird.
Du wirst lachen, aber das StGB hat das schon hinter sich. Vor etwa 10 Jahren hat man das StGB „gemainstreamt“. Wo es früher z.B. hieß „Wer einen anderen körperlich mißhandelt …“, heißt es jetzt „Wer eine andere Person körperlich mißhandelt …“, denn „ein anderer“ kann - ganz klar - nur einen Mann meinen; eine Frau wäre „eine andere“ - und das war nicht erwähnt. Das konnte selbstverständlich nicht so bleiben.
Kuriosum am Rande: In §211 heißt es, auch nachdem das StGB politisch korrekt durchgefegt wurde, immer noch „Mörder ist, wer …“ und nicht etwa „Mörder oder Mörderin ist, wer …“. Offenbar fand man es beim Mord nicht ganz so dringend, jedermann unter die Nase zu reiben, dass auch hier Männlein wie Weiblein gibt. Wohl ein Imageproblem