Das schöne an „Voraussetzungen“ ist, dass man die schaffen kann, und in diesem Fall auch schaffen muss, weil es hier um ein Gleichberechtigungsthema geht, bei dem der Staat zum Handeln verpflichtet ist. D.h. man könnte hier notfalls bis vor das BVerfG gehen, und letztendlich dann unter Bezug auf Art. 3, Abs. 2 Satz 2 GG („Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“) darauf klagen, dass die Voraussetzungen geschaffen werden.
Tatsächlich hat mir inzwischen die Schulleitung binnen eines Tages bestätigt, dass sie das Thema als problematisch betrachtet und gerne lösen möchte, sich jedoch bislang daran orientiert habe, dass die Stadt ebenfalls nur geschlechtsspezifische Turniere für diese beiden Themen anbietet, und sie den Kindern die Enttäuschung ersparen wolle zwar an der AG, dann aber nicht an Turnieren teilnehmen zu können. Da aber speziell zum Fußball jetzt gerade eine Einladung des Niedersächsischen Fußballverbands für ein Turnier mit gemischten Mannschaften eingegangen sei, nimmt sie das Thema jetzt schulintern mit auf die nächste Dienstbesprechung.
Und da ich die zuständige Dezernentin im Rathaus kenne und schätze, habe ich sie heute angeschrieben, damit auch die Stadt ihre Turniere öffnet.