Geschlechtsverkehr Minderjährige

Hallo,
ab wann dürfen Minderjährige in Deutschland Geschlechtsverkehr haben, ohne das es heißt, Verführung Minderjähriger. In welchem Gesetzesbuch steht das bitte ?

Vielen Dank
Mike

Ab 18 …
… um allen möglichen Eventualitäten aus dem Weg zu gehen …

Gruss

So weit ich weiß, geht das ab 16 klar. Aber 14 auch, allerdings sollte man da vorsichtig sein!
Schau mal hier rein:
http://www.planet-liebe.de/beziehung/sex-und-das-ges…

ab wann dürfen Minderjährige in Deutschland Geschlechtsverkehr
haben, ohne das es heißt, Verführung Minderjähriger. In
welchem Gesetzesbuch steht das bitte ?

Das steht im StGB, und zwar in den Paragraphen 176 und 182.

Ganz kurz: Auf jeden Fall ab 16, Jugendliche (unter 21) miteinander ab 14, aber beides nur, wenn kein Geld oder eine Zwangslage im Spiel ist.

Also zum Glück nicht mit nur einer fixen Schwelle wie teils in Amerika, wo der 18jährige, der mit seiner 17jährigen Freundin was hat, lebenslänglich im Sexualstraftäterregister landet…

Grüße,
Sebastian (IANAL)

Hallo!

ab wann dürfen Minderjährige in Deutschland Geschlechtsverkehr
haben, ohne das es heißt, Verführung Minderjähriger.

Das hängt auch vom Alter des Partners ab.

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__176.html
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__182.html
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__180.html

In
welchem Gesetzesbuch steht das bitte ?

Strafgesetzbuch.

Gruß,
Max

Hat sich das nicht auf 18 erhöht ?


Hallo
Tatsächlich interessante Frage mit dem Alter des Partners. Das steht da nicht. Aber ich habe auch gehört, dass es davon abhängt. Nur wie alt muss er sein, wenn sie 16 oder 17 ist?
Und in Punkt 4 lese ich, dass das Zeigen Pornografischer Abbildungen verboten ist. Muss jetzt ein Bekannter von Früher von mir angst haben, dass ich ihn Jahre später anzeige? Er hatte mir mal in der 8 oder 9. Klasse ein Bild einer nackten Frau gezeigt :smile:
Nun klingt das harmlos, wenn man bedenkt, dass man an so manch einen Sipermarkt schon beim Vorbeigehen die Pornohefte sieht. Aber irgendwie bin ich wohl in einer sensiblen Phase oder die aktuellen Gesetze beängstigen zurecht vorsichtige Menschen wie mich. Man hört ja auch von allen Seiten nur beängstigendes und sogar die Presse berichtet irgendwie gehäuft davon. Wie im Fall des jugendlichen Urlaubers in der Türkei.
Also ich glaube ich brauch bald ein Jura-Studium, um mich aus dem Haus zu trauen.
Gruss

Um meine Antwort noch zu präzisieren (und genau mein
Problem mit der aktuellen Rechtlage wiederzugeben):
„Zwangslage“ ist ja ein weiter Begriff.
Mir fällt da immer Alkoholisierung ein.
Nein, damit meine ich nicht irgendwelche Alkoholleichen,
GV mit „sowas“ steht ja schon ewig unter Strafe, sondern
nennen wir es gut angeheiterte Personen.
Nehmen wir die Disco oder nen Geburtstag, ist ja egal.
Also knutscht jemand mit nem Betrunkenen rum. Alter spielt ja keine
Rolle, also zwei 16-Jährige e.g. .
Nun sagt einer davon: Der hat es ausgenutzt, dass ich so betrunken war.
Also §182 Abs. 1 StGB.
Ich frag mich seit inkrafttreten dieses Paragrafen ob dies wirklich so
gemeint ist.

Gruss


Hallo

Er hatte mir mal in der 8 oder 9. Klasse ein Bild einer nackten
Frau gezeigt :smile:

eine „Nackte Frau“ muss noch lange keine „Pornografie“ sein. Das kann auch ein harmloser Akt sein.

Nun klingt das harmlos, wenn man bedenkt, dass man an so manch
einen Sipermarkt schon beim Vorbeigehen die Pornohefte sieht.

Im Supermarkt wirst du NIE Pornohefte finden! Die pornografischsten „normalen“ erhält man max. an der Tankstelle „unter dem Ladentisch“ oder im Erotikshop.

LG

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… um allen möglichen Eventualitäten aus dem Weg zu gehen …

dann am besten gar nicht.

Gruß

S.J.

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