Heutiges thema ,
was macht jedermann wenn das Amt bei dem man sich umelden will geschlossen ist.
Person A , zieht in eine neue Wohnung .
Person A wohnt aber auch noch in seiner Eigentumswohnung.
Person A gugt im Behörden finder nach und endeckt , das das
Amt bei dem er sich Anmelden will aber für 2 Monate geschlossen ist.
Warscheinlich wegen z.b. Zusammenlegung von Ämtern oder weil Bauarbeiten im Amt so lange dauern.
Person A zieht innerhalb seiner Stadt um und braucht sich nur beim neuen Amt anmelden und nicht abmelden.
Frage : wo und wie meldet sich Person A nun an ? Sollte es nicht ein erstazamt geben ? Oder gibt es ein Zentralamt ?
In welchem Zeitraum muss Person A sich ummelden ? Wenn sich die Eigentumsverhältnisse entgültig ändern (z.b. bei verkauf) ? Oder wenn er neu einzieht in die neue Wohnung.
Heutiges thema ,
was macht jedermann wenn das Amt bei dem man sich umelden will
geschlossen ist.
Eben nichts.
Person A , zieht in eine neue Wohnung .
Person A wohnt aber auch noch in seiner Eigentumswohnung.
Person A gugt im Behörden finder nach und endeckt , das das
Person A guckt…, dass das…
Amt bei dem er sich Anmelden will aber für 2 Monate
geschlossen ist.
Auch anmelden als Verb schreibt man klein.
Warscheinlich wegen z.b. Zusammenlegung von Ämtern oder weil
Bauarbeiten im Amt so lange dauern.
Nee, da muss die Stadtverwaltung schon für Ausgleich sorgen. Schließlich würde sie ja jemanden wie A der sich fürchtet ins kalte Wasser springen lassen.
Person A zieht innerhalb seiner Stadt um und braucht sich nur
beim neuen Amt anmelden und nicht abmelden.
Frage : wo und wie meldet sich Person A nun an ? Sollte es
nicht ein erstazamt geben ? Oder gibt es ein Zentralamt ?
A sollte im Rathaus so lange energisch auf der Matte stehen bleiben, bis dass der Bürgermeister sich darum kümmert. Alles natürlich am selben Tag.
In welchem Zeitraum muss Person A sich ummelden ? Wenn sich
die Eigentumsverhältnisse entgültig ändern (z.b. bei verkauf)
Es spielt keine Rolle warum man umzieht, in der Regel ist die Frist innerhalb einer Gemeinde eine Woche.
? Oder wenn er neu einzieht in die neue Wohnung.
Man muss da angemeldet sei, wo man seine Anschrift hat. Ganz einfach. Für eine Mittteilung eines Wechsels hat man immer eine Woche Zeit.