Hallo,
angenommen auf dem Weg nach Berlin hat ein Fahrzeugführer auf der Alt-Glienicker Chaussee ein Ortseingangsschild von Schönefeld übersehen. Dieses stand im Seitenabstand von mindestens 4m von der Fahrbahnkante neben einem breiten Gehweg hinter! einem Bauzaun aus Maschendraht und hinter einer Baumgruppe. In fast gleicher Höhe steht ein Parkverbotsschild, jedoch direkt neben der Straße. Es ist merkwürdig, daß die wichtige Information Ortseingang weiter von der Straße weg steht. Danach erreichte er eine sehr unübersichliche Kreuzung mit mehreren Vorfahtszeichen nacheinander in seiner Richtung unter einer Autobahnunterführung mit Ein- und Ausfahrten auf die Autobahn A 113 ohne jegliche Wohnbebauung. Danach folgte er einem gelben Hinweispfeil (mit eingerahmter Zahl 179 für Bundesstraße 179) nach rechts auf die Bundesstraße 179 in Richtung Berlin/Neukölln. Nachdem er rechts abgebogen war, beschleunigte er in der Annahme auf einer Bundesstraße zu sein. Die Straße war breit und hatte zwei Spuren in jede Richtung. Rechts war unbebaute Fläche und links standen etwas weiter entfernt ein paar Mietshäuser. Dann blitzte es aus einem Starkasten bei mindestens 80-85 km/h. Kurz darauf passierte er das Schild Ortsende von Schönefeld und gleichzeitig Ortsanfang von Berlin. Dann wurde ihm klar, daß er innerhalb der geschlossenen Ortschaft geblitzt wurde. Der Lappen ist wohl weg.
Er kehrte noch mal zurück an die Kreuzung von der er auf die Bundesstraße 179 abgebogen war. Dann sah er, daß alle Straßen, die auf die Alt-Glienicker Chaussee mündeten, auch die Autobahnabfahrten, mit Ortseingangsschildern von Schönefeld direkt neben der Fahrbahn geradezu gepflastert waren. Nur die die Altglienicker Chaussee hatte ein gut verstecktes Ortseingangsschild für Schönefeld.
Hat er eine Chance, sich auf die schlechte (Ortseingangsschild weit weg von der Straße) und zudem irreführende Beschilderung (gelber Pfeil mit Hinweis auf die Bundesstraße 179) zu berufen und den Lappen zu behalten?
Vielen Dank für Eure Antworten