Geschlossener Fonds und Provisionsvorschuss

Hallo Fachleute,

darf ein geschlossener Fonds einem Finanzvertrieb einen Provisionsvorschuss zahlen? In diesem Zusammenhang: betrachtet der Wirtschaftsprüfer eines Fonds ausschließlich, ob rein formal die Richtlinien des Fonds (z.B. Immobilienanteil) eingehalten werden, oder kümmert er sich auch um gewisse Qualitätsstandards der Investionen, also dass z.B. keine Schrottimmobilien erworben werden?

Gruß und Dank,
Andreas

Im Prinzip darf man fast alles; es ist halt eine unternehmerische Beteiligung;
Wird ein Prospekt herausgegeben, so müssen die Angaben gem. der
Prospekthaftungspflicht richtig und detailliert sein; d.h. solche
Provisionen müßte man ekennnbar offenlegen, und nicht unter anderen
Posten verstecken.