ein Arbeitnehmer wird von seinem Arbeitgeber gekündigt. Der AN klagt und es wird nach gescheiteter Güteverhandlung dann in der nächsten Verhandlung ein Vergleich geschlossen. Der AG widerruft diesen Vergleich.
Das Gericht hat im Rahmen des Vergleichs für den Fall des Widerrufs schon den Verhandlungstermin zur Urteilsverkündung festgelegt. Wird dann dort nur noch das Urteil verkündet oder wird dort dann auch wieder verhandelt?
Stimmt es, dass es dann meistens noch lohnender für den AN wird?
Das Gericht hat im Rahmen des Vergleichs für den Fall des
Widerrufs schon den Verhandlungstermin zur Urteilsverkündung
festgelegt. Wird dann dort nur noch das Urteil verkündet oder
wird dort dann auch wieder verhandelt?
bei Verkündungsterminen ist meistens niemand anwesend.
Ist es allgemein ein „Verkündungstermin“ oder explizit ein „Termin zur Verkündung des Urteils“?
Stimmt es, dass es dann meistens noch lohnender für den AN
wird?
Urteils-Verkündungstermin heißt, die Sache ist entscheidungsreif und wird entschieden. Zu Gunsten oder Ungunsten des AN.