Das kann man so nicht sagen. Es kommt auf die konkreten Umstände an, unter denen es zu diesen Geschäften kommt. Wird da ganz seriös eine nachvollziehbare Leistung zum marktüblichen Preis eingekauft, dann spricht nichts gegen eine solche Beauftragung, solange genau dies auch nachvollziehbar ist. D.h. man sollte die Leistung dann eben zunächst sauber ausschreiben, d.h. mehrere Angebote einholen. Und wenn nach deren Bewertung (die nicht ausschließlich nach dem Preis erfolgen muss, sondern durchaus auch weitere - allerdings objektiv nachvollziehbare - Kriterien in einem entsprechenden Bewertungsmix beinhalten darf, den man sicherheitshalber auch gleich der Ausschreibung beifügen sollte), dann der Zuschlag in Richtung des Unternehmens erfolgt, welches zufällig von Familienmitgliedern betrieben wird, dann spricht grundsätzlich nichts dagegen.
Es stellt sich aber andererseits die Frage, ob man - wenn man seriös vorgehen will - nicht einfach die Familie aus dem Spiel lässt, und somit jedweden möglichen Angriffen erst gar keinen Anlass gibt.
Ich kenne das Thema selbst, und handhabe es so, dass ich Dinge, die den Laden meiner Frau betreffen nur in dem Umfang mache, den ich bereit bin kostenfrei zu erbringen. Und wenn ich dazu mal mit dem ein oder anderen Spezialisten bei mir aus der Firma bei einem Kaffee ein paar Worte wechsle, dann läuft das unter Kollegialität. Eine Hand wäscht da die andere. Die Kollegen nutzen mich ja auch gerne mal. Beauftragungen gegen Geld möchte ich weder für mich als Freiberufler noch für die Firma haben, für die ich angestellt tätig bin. Einerseits schade ums Geld, aber andererseits besser für einen ruhigen Schlaf.