hallo an alle
Es geht um folgenden Sachverhalt:
Ich würde gerne Pullover aus Asien importieren. Genau dieser Pullover sind schon im elektronischen Markt in Deutschland vorhanden.
Auf der Homepage des Verkäufers steht das die das die Pullover als Patent eingetragen sind. Auf einer Homepage habe ich auch gesehen das dieses Patent eingetragen ist.
Ich bin mir aber sicher das der Verkäufer diese Pullover nicht selbst erstellt hat. Auf dem asiatischen Markt gibt es diesen Pullover schon mehrere Jahre.
Auch asiatische Verkäufer bieten diese Art von Pullover auf dem deutschen elektronischen Markt an.
Zur meiner Frage: ich würde, da ich relativ gute Beziehungen nach Asien habe, auch diese Art on Pullover importieren und hier in Deutschland verkaufen.
Ich bin mir nur nicht sicher ob ich dies nun darf, oder ob dies verboten ist und ich damit ärger bekommen kann.
Zumal wird der deutsche Verkäufer mit 100%iger Sicherheit auch die Ware in Asien erwerben.
Dies wurde eingetragen:
Am 30.06.2011 wurde die Wort-Bildmarke XXX beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) für Waren und Dienstleistungen der Klasse(n) 16, 24, 25 zur Registrierung angemeldet.
Die Leitklasse ist 25 (Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen). Der aktuelle Status der Marke lautet „Marke eingetragen“.
Waren- und Dienstleistungsverzeichnis
25 Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen
Tag der Veröffentlichung: 07.10.2011
Marken-Historie:
Erfassungstag Verfahrensart Verfahrensstand
07.09.2011 Eintragung Marke eingetragen
25.01.2012 Widerspruch Marke ohne Widerspruch eingetragen
Kann mir einer vielleicht mal einen Tipp geben wie ich vorgehen könnte um dies aufzuklären?
Viele Grüße