Geschmacksmuster

Guten Tag,

ich habe eine Frage zu Geschmacksmustern denn ich verstehe nicht ganz wie es sein kann das man fast (aus meiner sicht) alles patentieren lassen kann…

Also ich habe da zwei Bespiele die aus meiner Sicht vom Sinn her das Problem darstellen…

Jeder kennt doch Zierleisten. Nun kommt einer auf die Idee eine halbrunde Zierleiste zu bauen die vielleicht etwas Linsenförmig ist.
Diese Form lässt er patentieren (Geschmaksmuster).

Ein anderer kommt auf die Idee auf einen Pfahl (zB Holz) eine Glasplatte zu kleben und lässt das auch patentieren (geschmM)

Ich finde beides ist der größte Unsinn und entbehrt jeder normalen Grundlage. Seltsamer ist noch dass dann der eine mit der Leiste sagt das ist eine Zierleiste für Türen und der andere mit dem Pfahl sagt dass ist ein Stellplatz für Blumen oder für einen Eimer und damit gewinnt das GeschmM auch noch einen Sinn…

Ist es in unserer Welt tatsächlich so das jemand ein Brett auf ein anderes Nagelt und man das einfach mit einem GeschmaM versieht und fertig?

Oder das man einfach den Radius einer Rundung patentieren lässt und ende.

Machmal seh ich im TV die Sendung Einfach Genial und denke mir, wenn wieder ein Geschöpf des Kellers (also ein Erfinder), einen Haken patentieren lässt mit dem man seinen Eimer an die Leiter heften kann was für ein Blödsinn.

Aber nochmal zurück zu meinen Beispielen, ich kann nicht glauben dass sowas tatsächlich rechtlich ok ist.

Daniel

Guten Tag,

Guten Abend,

ich habe eine Frage zu Geschmacksmustern denn ich verstehe
nicht ganz wie es sein kann das man fast (aus meiner sicht)
alles patentieren lassen kann…

erstmal: ein patent und ein geschmacksmuster sind zwei völlig grundverschiedene dinge

daher kann man sich auch nicht alles patentieren lassen, sondern nur eine technische erfindung, die die gesetzlichen anforderungen an ein patent (v.a. neuheit und erfindungshöhe), erfüllt

was du hier meinst ist eine geschmacksmustereintragung

Ist es in unserer Welt tatsächlich so das jemand ein Brett auf
ein anderes Nagelt und man das einfach mit einem GeschmaM
versieht und fertig?

in dieser unserer welt ist das tatsächlich möglich, da geschmacksmuster ohne prüfung eingetragen werden. erst wenn man anfängt sich auf grund eines bestimmten geschmacksmusters zu streiten, wird geprüft ob das geschmacksmuster auch den gesetzlichen anforderungen entspricht. falls nicht, verliert der geschmacksmusterinhaber natürlich den rechtsstreit und muss alle kosten tragen

im übrigen geht es beim geschmacksmuster um das AUSSEHEN einer sache und gerade eben nicht um eine technische neuerung. also ist es durchaus möglich, dass eine zierleiste tatsächlich eine prüfung vor gericht besteht und ein rechtsbeständiges geschmacksmuster darstellt

Oder das man einfach den Radius einer Rundung patentieren
lässt und ende.

wie schon gesagt: DAS IST KEIN PATENT!!!

Machmal seh ich im TV die Sendung Einfach Genial und denke
mir, wenn wieder ein Geschöpf des Kellers (also ein Erfinder),
einen Haken patentieren lässt mit dem man seinen Eimer an die
Leiter heften kann was für ein Blödsinn.

wen oder was die leute/tv-macher so als erfinder bzw. erfindung bezeichnen hat nicht immer viel mit den gesetzlichen definition zu tun

und: die meisten geschöpfe des kellers, mit denen ich so zu tun habe, machen einen durchschnittlich netten eindruck, arbeiten in recht erfolgreichen firmen und - ich gehe mal davon aus - auch in gut beleuchteten büros :wink: