Hallo liebe Juristen,…
Wie lange dauert es, bis ein Geschmacksmuster (ab Beauftragung) für 3. einsehbar ist?
Wo kann ich Geschmacksmuster zu Recherchezwecken ohne Bearbeitungs-/Verwaltungsgebühren einsehen?
Vielen Dank
Stefanie
Hallo liebe Juristen,…
Wie lange dauert es, bis ein Geschmacksmuster (ab Beauftragung) für 3. einsehbar ist?
Wo kann ich Geschmacksmuster zu Recherchezwecken ohne Bearbeitungs-/Verwaltungsgebühren einsehen?
Vielen Dank
Stefanie
einschmecken?
Nö.
Gabler - unverändert die Quelle für saubere Definitionen, wo man sie aus den einschlägigen Rechtsquellen mühsam zusammenpuzzeln müsste - sagt klar und einfach:
„Das Geschmacksmuster ist ein als Vorlage für Massenwaren (gewerbliche Erzeugnisse) verwendbares Muster (Vorlagen für Flächen mit zweidimensionalen Gestaltungen) oder Modell (Vorlagen für dreidimensionale Gestaltungen), das der Gestaltung der äußeren Form dient.“
Schöne Grüße
MM
Nett, dass Du mir die Definition schickst. Aber ich brauche - wie bereits erwähnt- eine Datenquelle, worauf ich zugreifen kann.
Oder noch genauer:
Ich habe Geschmacksmusterzeichnungen für einen Auftraggeber erledigt. Dieser bezahlt nicht und hat sogar Einspruch im Mahnverfahren eingelegt. Ich gehe davon aus, dass er die Zeichnungen in seiner Geschmacksmusteranmeldung trotzdem verwendet hat. Und ich möchte einfach den Beweis,… dass der kleine Gauner mit Material arbeitet, das er nicht bezahlt hat.
Danke Stefanie
Hallo Stefanie,
Bitte schau richtig hin. Ich habe mit dem Zitat aus dem Gabler @hucklebeeri darauf hingewiesen, dass seine spöttische Anmerkung nicht nur unnötig, sondern auch daneben gezielt ist.
Wenn ich Dir Antwort geben könnte, hätte ich eine Antwort auf Deine Frage geschrieben. So schwer ist das ja wohl nicht zu erkennen, trotz der Verhunzung des Forums durch Doka und Konsorten.
Das Rechtsmittel gegen einen Mahnbescheid heißt übrigens Widerspruch - der Einspruch gehört ins Besteuerungsverfahren.
Schöne Grüße
MM
Danke für den Hinweis.
Im Übrigen steht im Schreiben:
„Es wird ausserdem darauf hingewiesen, dass der Antragsgegner zwischenzeitlich Einspruch eingelegt hat.“
Ob Einspruch oder Widerspruch - wichtiger sind die Konsequenzen und mein weiteres Vorgehen…
Und da bin ich etwas ratlos…
VG Stefanie
Servus,
und wichtig ist hier auch die Unterscheidung der Begriffe.
Ein Widerspruch wird im Mahnverfahren als Einspruch behandelt, wenn er verspätet eingelegt wurde: § 694 ZPO .
Damit hast Du wesentlich bessere Karten als beim Widerspruch und je nachdem, was genau bisher im Verfahren von Dir und dem Gegner geäußert wurde, kann es gut sein, dass Du zur Sache nichts weiter beweisen musst, weil die Voraussetzungen für ein Versäumnisurteil vorliegen.
Schöne Grüße
MM
Sowas überseh´ ich gerne… oder nehme Wörter nicht so wichtig… Vermutlich ein Fehler!!!
Ich versuche nun aufmerksamer diesbezüglich zu sein.
Deine Info verschönert mein Wochenende. DANKE!!!
Hast Du trotzdem einen Tipp ? Wie muss ich formal darauf reagieren?
VG Stefanie
Hi,
nein, da hab ich keinen Tipp - vom Einspruch im Mahnverfahren hab ich keine Ahnung, sonst hätte ich nicht eben noch behauptet, es gäbe dort nur den Widerspruch.
In so einer Situation, wo sich unter Umständen viel gewinnen lässt, täte ich nicht ohne Anwalt weiter vorgehen, um den richtigen Antrag zum richtigen Zeitpunkt zu stellen oder ggf. sicher zu sein, dass man da eh nichts mehr zusätzlich machen muss.
Ist halt plöt, wenn die Kosten dann auffressen, was dabei zu gewinnen wäre.
Schöne Grüße
MM
klingt klever… hab´leider keinen Rechtsschutz… muss mich anderweitig schlau machen…
Wie verhalte ich mich wann… und … was habe ich schlimmsten Falls zu verlieren.
Trotzdem DANKE für die Aufklärung WIDERSPRUCH und EINSPRUCH
VG Stefanie
Nunja, es scheint ja doch um Einiges zu gehen. Und wenn Einspruch erhoben wurde, liegt die Geschichte sowieso schon vor Gericht. Es wäre m.E. sinnvoll, ein paar Euros in die Hand zu nehmen und wenigstens mal bei einem Rechtsanwalt, am besten FA für Patentschutz, anzufragen. So, wie es sich mir darstellt, ist dein Schuldner ein mit allen Wassern gewaschener Kerl. So etwas klingt nach System. Entweder er ist pleite und will Zeit schinden oder er will dich übers Ohr hauen.
Data
Da liegst Du leider völlig richtig… ich bin nicht die einzige, bei der Rechnungen offen sind, und gehe davon aus, dass er trotz weiterer Beauftragungen bereits zahlungsunfähig war.
Ab einem bestimmten Zeitpunkt war Kommunikation durch telefonische und persönliche Unerreichbarkeit kaum mehr möglich. Es folgten nur noch unprofessionelle, beleidigende Emails. Hier wurde klar - das Geld ist knapp.
Anscheinend hat er solche Aktionen schon vor dieser GmbH veranstaltet. Natürlich hatte ich mich im Bundesverzeichnis über den Auftraggeber schlau gemacht. Aber welche Information bekommt man schon über eine GmbH, die erst 3-4 Jahre ist. Aber in Zukunft werde ich jungen GmbHs erst einmal skeptisch begegnen.
Für viele Jungunternehmer scheint es ein Spiel zu sein. Die daraus folgenden Konsequenzen sind verschmerzbar - der private Swimmingpool ist unantastbar. Dass Dienstleister nie das Geld für Ihre erbrachte Leistung sehen werden - scheint egal zu sein.
VG Stefanie