Geschmacksmuster möglich? Oder wie kann ich mein Design sonst schützen?

Ich bin Urheberin eines neuartigen Interaktionskonzeptes für Webseiten.
Es handelt sich dabei um ein User Experience Design Konzept.

Dieses wollen wir gerne als Web-App / White Label lizensiert vermarkten.
Gibt es eine möglichkeit es als Geschmacksmuster anzumelden damit es nicht einfahc geklaut werden kann? Oder gibt es eine andere Möglichkeit das zu schützen?

Vielen Dank für eure Unterstützung.
Lili

Wende dich vielleicht an diese Stelle:

http://www.patentmanufaktur.de/schnellinformationen/schnellinformation-durchfuehrung-einer-designanmeldung/?gclid=Cj0KEQjwnPLKBRC-j7nt1b7OlZwBEiQAv8lMLKmpXDNjAuQu18_4kTiJk5b5PlCbflQ08Nw8H7tTzGEaAiut8P8HAQ

Da wir momentan kein Geld haben, möchte ich das Geschmacksmuster ohne Anwalt auf eigene Faust anmelden.

Deine Frage war doch:

Deine Frage verstand ich so, ob dein Konzept, das wir nicht genau kennen, überhaupt als Geschmacksmuster angemeldet werden kann.
Die genannte Stelle im Link kann dir das nach Schilderung deines Konzeptes über einen Telefonanruf sicher kostenlos sagen.

Hallo Lili!

Vorweg: Geht es um deutsches Recht, tut man sich mit Anglizismen regelmäßig keinen Gefallen.

Das hängt davon ab, was geschützt werden soll. Geht aus Deiner Frage nicht eindeutig hervor. Soll ein Design oder ein Konzept geschützt werden? Das Design, also eine zwei- oder dreidimensionale Gestaltung mit Form- und Farbgebung ist einem Schutz als Geschmacksmuster zugänglich. Die Seite https://www.dpma.de/docs/service/veroeffentlichungen/broschueren/geschmacksmuster_dt.pdf hast Du bestimmt schon gefunden.

Falls es aber um ein Konzept geht, als eine Betrachtungsweise, ein Plan zur Vorgehensweise, ist so etwas keinem Schutz zugänglich.

Geschmacksmuster kommen in vielen Fällen über einen kaum belastbaren Pseudoschutz nicht hinaus. Wichtiger ist ein Markenschutz, sofern man sich am Markt etabliert und mit Qualität glänzt.

Bringt es wirklich etwas, sich mit solchen Sorgen zu befrachten? Entscheidend ist die Fähigkeit, an den Markt zu kommen. Der Markt ist in aller Regel groß genug, mehrere um den gleichen Futternapf rangelnde Wettbewerber zu nähren.

Gewerbliche Schutzrechte können (immer nur für begrenzte Zeit) wichtig sein, aber man sollte sie nicht überbewerten. Letztlich adeln Nachahmer den Urheber und helfen bei der Markterschließung.

Das ist einer der kritischen Punkte. Du könntest Schutzrechte vor Verletzungen gar nicht verteidigen. Der Urheberschutz für Quellcodes sowie für Gestaltung, sofern man von Gestaltungshöhe sprechen kann, entsteht automatisch und gratis, aber einen Streitfall mit nur hoch genug angesetztem Streitwert würdest Du mangels Geld kaum durchstehen. Ein Markenschutz kann sinnvoll sein. Aber statt Geld für darüber hinaus gehende Schutzrechte auszugeben, solltest Du Dir Gedanken um die Vermarktung machen.
Zahllose Grüber ohne Geld in der Tasche vergeuden ihre Energie mit der Zitterei vor Nachahmern, verschwenden aber keinen Gedanken daran, wie sie ihre Zielgruppen erreichen.

Es gibt natürlich Fälle, in denen gewerbliche Schutzrechte sinnvoll, sogar unbedingt angezeigt sind. Wenn aber der Kern der Idee aus einem keinem Schutz zugänglichen Konzept besteht, das sich mit beliebig abgewandelter Gestaltung realisieren lässt, bringen Schutzrechte letztlich nichts. Wer dennoch einen Schutz haben möchte, verwendet statt eines rechtlichen einen tatsächlichen Schutz in Gestalt eines Zugangscodes oder wie in der Elektronik zuweilen üblich, mit vor Auslesen des Quellcodes geschützten Mikroprozessoren.

Gruß
Wolfgang