ich möchte ein ähnliches teil herstellen,für das ein
geschmacksmuster bestand.laut Registerauskunft zum Geschmacksmuster ist das patent gelöscht und es besteht
keine aufschiebung.
kann ich probleme bekommen,wenn ich ein ähnliches teil herstellen möchte.
Hallo,
ich gehe jetzt einmal davon aus, dass es sich um ein Geschmacksmuster gehandelt hat und dieses auch gelöscht wurde, parallel durch eine entsprechende Recherche ermittelt wurde, dass es auch keine weiteren rechtlich bestehenden Schutzrechte gibt.
Beim gelöschten Geschmacksmuster macht es Sinn in Erfahrung zu bringen, warum es gelöscht wurde? - Es könnte nämlich auch ein älteres Recht verletzt haben, dann wäre eine Herstellung natürlich rechtlich „eventl.“ problematisch. Abgelaufende Geschmackmuster und Patente sind hingegen frei nutzbar, jedoch empfehle ich auch hier eine Recherche durch einen Patent-/ Fachanwalt oder einen Patentberichterstatter.
> kann ich probleme bekommen,wenn ich ein ähnliches
> teil herstellen möchte
Wie bereits erwähnt können abgelaufene Patente 1:1 genutzt werden, jedoch wäre ich mit „ähnlichen“ dann vorsichtig. Auf diese Variante könnte dann ja wieder ein Schutzrecht bestehen, oder es bringt sogar die Voraussetzungen mit und es könnte durch den Unterschied von Ihnen ein Schutzrecht angemeldet werden.
Im Zweifelsfall an einer der kostenlosen Patentanwaltsberatungen der IHK oder Handwerkskammer teilnehmen. Weitere Infos beim DPMA und www.einfach-genial.de
Beste Grüße,
TMP
Alle Angaben ohne Gewähr.
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Wenn kein anderes Recht aktiv besteht kann wegen diesemgelöschten Schutzrecht kein Problem entstehen. Zur Sicherheit würde ich das ganze mit einem Patentanwalt persönlich besprechen.
hallo thomas
danke für deine antwort.
ich werde mich zur sicherheit an einen patentanwalt wenden
gruss
peter
hallo
danke für deine antwort.
ich werde mich zur sicherheit an einen patentanwalt wenden
gruss
peter