Hallo, was hat es für Auswirkungen wenn man ein Geschmacksmuster anmeldet und jemand hatte schon einmal so etwas gemacht? Ist der Geschmacksmustertitel dann ungültig? Oder darf der der sowas schon mal gemacht hatte weiter damit machen, aber niemand der nach einem das machen will? Danke für eine Antwort!
Hallo,
Ausführliche Informationen zum Geschmacksmuster gibts beim Deutschen Patent- und Markenamt, dort werden die Geschmacksmuster auch beantragt / eingetragen:
http://www.dpma.de/geschmacksmuster/index.html
Viele Grüße
Thomas
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