Geschmacksmuster

Hallo nochmal,

gibt es ein Gesetz welches vorschreibt wieviel % ein Geschmacksmuster von einem anderen abweichen muss um als neues Geschmacksmuster zu gelten?

Danke

Daniel

hi,

nein, das lässt sich nur im einzelfall klären

geschmacksmuster werden - anders als patente - ohne sachprüfung eingetragen. erst wenn dich jemand verklagt, wird festgestellt ob dein muster überhaupt schutzwürdig war/ist (also ob es sich ausreichend von einem anderen muster unterscheidet) oder ob du ggf. ein scheinrecht hattest (also ob dein muster erst gar nicht hätte eingetragen werden dürfen)

ein anwalt kann dich auch da beraten und seinen senf dazu abgeben, übernimmt aber natürlich keinerlei garantie …

bitte :wink:)

nochwas …
… auf der seite http://www.patentanwaltskammer.de/ unter patentanwaltsverzeichnis gibt es eine suchfunktion

und IMHO sind die meisten anwälte schon intelligent genug, um die anliegen ihrer mandanten zu verstehen :wink:)

danke
Hallo

vielen Dank für den Link! Ich werde gleich mal suchen!
ich finde allerdings Dipl. Phisiker …

Ich hoffe das es da ein paar grundlegende Unterscheidungsmerkmale gibt.

Ich kann nicht verstehen wieso das wieder so ein Glatteis ist.

ALLES BEISPIELE:

Wenn ich da nun ein paar Tausend Euro rein stecke dann kann die Kohle weg sein…

Wenn ich Verträge mit Kunden mache dann können die auch ausfallen und ich kann auch Schadensersatz verklagt werden…

finde das alles nicht sehr witzig.

hmmmm

am besten wäre es eine gleich eine selbstanzeige zu machen um klarheit zu haben? Oder gibt es da einen anderen weg?

Hallo

hi

vielen Dank für den Link! Ich werde gleich mal suchen!
ich finde allerdings Dipl. Phisiker …

das passt schon so. ein abgeschlossenes naturwissenschaftliches studium ist grundvoraussetzung um PA zu werden. ein großteil der arbeit besteht aus patenten, die technische erfindungen beinhalten und da ist es nicht schlecht, wenn der anwalt versteht was der mandant eigentlich erfunden hat :wink:)

Ich hoffe das es da ein paar grundlegende
Unterscheidungsmerkmale gibt.

naja, es gibt physiker, mechaniker, chemiker, … aber bei musteranmeldungen ist das eigentlich egal

Ich kann nicht verstehen wieso das wieder so ein Glatteis ist.

das ist in anderen rechtsbereichen auch nicht anders :frowning:

ALLES BEISPIELE:

Wenn ich da nun ein paar Tausend Euro rein stecke dann kann
die Kohle weg sein…

jep …

Wenn ich Verträge mit Kunden mache dann können die auch
ausfallen und ich kann auch Schadensersatz verklagt werden…

jep …

finde das alles nicht sehr witzig.

nee, nur teuer …

hmmmm

am besten wäre es eine gleich eine selbstanzeige zu machen um
klarheit zu haben? Oder gibt es da einen anderen weg?

hmmhmm, ich hab bei sowas noch nie von ner selbstanzeige gehört …?
in so einem theoretischen fall wie du beschreibst könnte man versuchen sich irgenwie (vorher?) zu einigen. 100 % sicher kann man aber nie sein, schließlich kann es immer noch einen anderen wettbewerber geben von dem man nichts weiß bis er einen verklagt. gerade geschmacksmuster sind da leider ziemlich anfällig