Wie wird in Bayern die Geschoßfläche für den Dachboden für den Beitrag der Verbesserung der Entwässerungseinrichtung ermittelt? Zählt der nicht ausgebaute weil nicht begehbare Spitzdachboden ebenso zur Geschoßfläche wie der darunter ausgebaute Teil oder müßte diese Fläche in Abzug gebracht werden?
Hallo nach Bayern
Deine Anfrage für den „Beitrag der Verbesserung der Entwässerungeinrichtung“ sagt mir jetzt überhaupt nichts, aber in Berlin und mit Sicherheit auch Bayern werden nicht begehbare Spitzboöden nicht zur Geschossflächenzahl gezaählt!
MfG Tim