geschützte Eiche fällen - Bußgeld wie hoch?

Ich wußte, daß solche Reaktionen kommen.

Das war ja auch der alleinige Grund, warum Du gepostet hast.
Denk mal drüber nach.

und was war dein grund dies zu posten? oder hat meine Doofheit was mit dem Thema zu tun?

gruss
winkel

manchmal auch moralinsauer

Frag mal im Brett Recht nach, was „Betrug“ ist.

gurss
winkel

Hallo,

mein Anliegen war vor allem darauf aufmerksam zu machen, daß das Fällen von Bäumen aus gutem Grund verboten sein könnte.

Desweiteren wollte ich darauf aufmerksam machen, daß Deine Tips eine Anleitung zu einer Straftat darstellen.

Nimm doch einmal an, der Ursprungsposter nimmt sich den Tip mit der Salzsäure zu seinem (schwarzen) Herzen (weil er Ihn vorher noch nicht kannte) und ein alter Baum muss sterben, weil Du Dich hier in irgendeiner Form profilieren wolltest.

Ist das nicht Grund genug, sich einzuschalten?

Gruß
Patrick

Hallo,

nicht nötig:

„§ 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Im vorliegendem Fall:

„Absicht, sich selbst oder einem dritten rechtswiedrig Vermögensvorteil zu verschaffen“ = Umgehen der Strafe für unerlaubtes Fällen des Baumes

„Voerspiegelung falscher Tatsachen“ = Kupfernagel, Salzsäure o.ä.

„Beschädigung des Vermögens anderer“ = Bäume fallen unter den Gemeindebesitz

Eine „arglistige Täuschung“ gibt es im Strafrecht nicht, der entsprechend anzuwenden strafrechtlich relevante Paragraph ist der des „Betrugs“.

Gruß
Patrick

Hi Patrick

Nimm doch einmal an, der Ursprungsposter nimmt sich den Tip
mit der Salzsäure zu seinem (schwarzen) Herzen (weil er Ihn
vorher noch nicht kannte) und ein alter Baum muss sterben,
weil Du Dich hier in irgendeiner Form profilieren wolltest.

So wird man depressiv: Der Baum stirbt nicht wegen meiner Aussage. Er hat Feinde, die alles daran setzen ihn zu fällen, ja sogar mit der Strafe kalkulieren, ob sie bezahlbar ist.

Also: Der Baum wird sterben, ob ich was dazu sage oder nicht. Und ich lass mir auch von dir da kein schlechtes Gewissen machen, denn ICH bin nicht der Täter.

gruss
winkel
der aufgehört die Welt zu verbessern.

Hi Patrick,

daß der Betrugsparagraph so simpel auszulegen ist, hab ich auch mal geglaubt.

Zudem: ich habe nicht gesagt: Nehme und tue folgendes.
Ich habe gesagt: Unauffälliger wäre es…

Der Baum gehört demjenigen, auf dessen Grund und Boden er steht. das was du meinst, ist das öffentliche Interesse daran, daß der Baum nicht gefällt wird.

Die Werkzeuge sind Tatsachen und erfüllen überhaupt nicht den Tatbestand der Verschleierung.

Zum Betrug gehören auf jedenfall noch einige andere Elemente, die aus den kommentaren zu entnehmen sind, die zum Gesetz gehören. Leider ist die Deutsche Rechtsprechung so, daß der blanke Text des Gesetzes nicht reicht, sondern hunderte von seiten Kommentar erst sagen, was tatsächlich an Recht zu sprechen ist.

gruss
winkel

1 „Gefällt mir“

Hallo Jörg,

ich hab’die Frage schon mal unter „Haus und Garten“ gestellt,
dort weiß aber keine was oder es sind alles „grüne“. Daher
nochmal:

Hab mir hier die Antworten „quer“ durchgelesen. Scheinen auch „nur Grüne“ zu sein (was mich sehr freut)

Bekannten (ach was?) von uns stört eine Eiche auf ihrem Grundstück, die
unter die „Baumschutzordnung“ fällt.
Stammumfang ca. 3 m, Höhe des Baumes ca. 20 m, 60 bis 80 Jahre
alt.
Weiß jemand, wie hoch die Strafe in etwa ist, wenn der Baum
einfach gefällt wird?

Deiner Fragestellung entnehme ich, daß die Strafe mindetstens so hoch sein muß, daß sich solche fragestellungen in zukunft von selbst erledigen.

Und einen Baum dieser Größe „fällt man nicht einfach so“ - das ist schon etwas kompliziert und kann, je nach Standort, auch sehr gefährlich werden. Ein Laie ist damit schnell überfordert und ein Fachmann wird sich hüten (hoffentlich), solche Arbeiten ohne Erlaubnis zu machen.

Ist doch seltsam: alle wollen Schatten aber keiner will Bäume.

Danke für eure Tipps,

Nee, für so einen Umweltfrevel gibt’s keine Tips, ganz sicher nicht.

Grüße
J. Doe

Abgesehen davon, daß ein saftiges Bußgeld fällig wird, sehen viele Baumschutzsatzungen vor, daß anstelle des rechtswidrig beseitigten Baumes Ersatz anzupflanzen ist. Auch unterhalb moralisch-ethisch-ökologisch und sonstwie theologischer Höhen ist der Gewinn, den du erzielst, aus rein praktischen und wirtschaftlichen Gründen nicht überzeugend.

Ein brauchbarer Tip von jemand mit Erfahrung
Hallo Jörg,

a) Nie einfach fällen oder grob zurechtstutzen. Rentiert sich nicht, das Strafmass in Geld ist einfach zu hoch. Geht so ab 2500 Euro los und hört bei 50 kEuro nicht auf. Und raus kommts immer, Denunzianten gibts in Deutschland immer noch genug.
War auch nah dran, bringt aber nichts.

b) Wer ist zuständig?
Umweltschutzamt und Gartenbauamt.
Geh besser zum Gartenbauamt. Die müssen auch oft selbst wegen Baumassnahmen oder Gefahr fällen. Umweltschutzamt ist meist heftig dogmatisch ökologisch besetzt.

b) Jetzt kommts: Wenn Gefahr für Leib und Leben oder für Sachwerte besteht, kann ein Antrag nicht abgelehnt werden.
Körperliche Unversehrtheit und Geldbeutel geht vor Naturschutz.
Quelle: www.recht.de
Wenn keine Strasse, spielende Kinder oder sonstige Menschen, Autos oder Häuser in der Nähe sind, wirds schwierig. Dann überlegs Dir noch mal, ob es wirklich sein muss.

Hat sich bei mir bestätigt. Und eine Ersatzpflanzung wird übrigens fast immer angeordnet, ist aber auch Verhandlungssache. Der meist angeordnete Hochstammobstbaum macht z.B. zwischen zwei Häusern wenig Sinn, besser vielleicht eine Hecke aus heimischen Gehölzen? Man muss sie mit ihren eigenen Waffen schlagen.
Ersatzpflanzung kann aber auch wieder Geld kosten.

Ich bin die 9 Eichen und 2 Ahorn (über 30 m) direkt neben meinem
Haus los. Wie gesagt, Schäden an Sachwerten waren unübersehbar.
War aber Sache für den Fachmann mit Spezialkenntnissen und Versicherung. Nicht solche Riesendinger selber absäbeln.

Geld bekommst Du übrigens für Eichenholz so gut wie keines. Du kannst froh sein, wenn es jemand für 20 Eu den Ster als Brennholz nimmt. Ist so, auch wenn es jammerschad um das Holz ist. Ist wohl ökologischer, unser Nutzholz aus Kanada herzuschippern und unsere Eichen nach Asien zu verfrachten.

CU
Ralf

P.S.
waren nicht ganz so zielführend die Antworten der Anderen?
Nicht so leicht gegen leichtverdauliche Klischees anzugehen.
Wie sagt Tucholski: Nichts erfordert mehr Charakter als sich im offenen Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und zu sagen: Nein.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Echt prickelnde Antworten hier
Hi!

Abgesehen davon, dass Du hier von Leuten angegriffen wirst, ohne dass sie die Umstände kennen…

Es ist teuer - sehr teuer!

Im Garten meines Schwiegervaters stand ein uralter Kirschbaum. Da dieser den Nachbarn schon lange gestört hat, weil Blätter in seinen Gartenteich rieselten, sägte dieser herzliche Nachbar in einer Nacht-und-Nebel-Aktion den Baum einfach mal weg, als mein Schwiegerpapa im Urlaub war (und nach der Rückkehr etwas überrascht die Veränderung in seinem Garten bemerkte).

Der Nachbar wurde zur Zahlung von 12.000 (in Worten: Zwölftausend!) Euro verknackt (ohne den Schadenersatz, den er noch an meinen Schwiegerpapa wird zahlen müssen)!

Deshalb rate ich zumindest zur Vorsicht (da ich den Grund für das Abholzen nicht kenne, werde ich darauf verzichten, Dich als Umweltsau zu beschimpfen).

Grüße
Guido