geschützte Eiche fällen - Bußgeld wie hoch?

Hallo,
ich hab’die Frage schon mal unter „Haus und Garten“ gestellt, dort weiß aber keine was oder es sind alles „grüne“. Daher nochmal:

Bekannten von uns stört eine Eiche auf ihrem Grundstück, die unter die „Baumschutzordnung“ fällt.
Stammumfang ca. 3 m, Höhe des Baumes ca. 20 m, 60 bis 80 Jahre alt.
Weiß jemand, wie hoch die Strafe in etwa ist, wenn der Baum einfach gefällt wird?

Danke für eure Tipps,

cu Jörg

Steht z.Bsp. dort:
Gib einfach mal bei http://www.google.de das Wort „Baumschutzverordnung“ ein und suche danach. Du bekommst dann jede Menge Baumschutzverordnungsseiten verschiedener deutscher Städte. Da stehen fast überall auch die Höchststrafen für diese Ordnungswidrigkeit drin.

In Würzburg kostet sowas bis 50 000.- DM http://www.wuerzburg.de/rathaus/amt/naturschutz/baum… (§8)
In Neufahrn bei Freising kann es bis 100 000.- DM gehen http://www.neufahrn.de/satzungen/sat_baum.htm (§10)

Mit grünem Gruß
Mayo

Hi Jörg,

Ein Kupfernagel ist unauffälliger. Auch kann man besser Salzsäure an die Wurzeln kippen, oder Schädlinge und Pilze am Baum ansetzen.

Einige dieser tipps dauern etwas bis sie wirken, dafür muss dann u.U. die Gemeinde aus Verkehrssicherungspflicht sogar noch die Kosten fürs Fällen übernehmen.

gruß
winkel

Mein Lieber,

das hat nichts mit „Grüne“ zu tun, wenn - nicht nur ich - Dir in der anderen Rubrik klarmachen, daß dies eine sehr teuere Angelegenheit ist! Ich habe beruflich „etwas“ mit dem Bauen und Baurecht zu tun und habe gerade in diesem Bereich eine sehr vorsichtige Einstellung bekommen. Ich kenne nicht nur einen Bauherrn, der kräftig zur Kasse gebeten wurde, weil der meinte, die Motorsäge ungestraft sägen. Auch die Richter verstehen bei selbstherrlichem Verhalten nach Gutsherrenart wenig Spaß. Das liegt auch daran, daß Bäume eine wichtige Aufgabe zur Luftreinhaltung haben.

Ich würde auch nicht raten, so Tips wie Kupfernagel oder Salzsäure anzuwenden. Diese Methoden lassen sich ohne Probleme nachweisen (das kann sogar ich und dies nicht nur, weil ich neben der Juristerei ettliche Semester Chemie und Physik studiert habe) und darauf doppelt Richter wegen, ich formuliere es mal so, ausgeprägter Heimtücke (= nicht juristische zu verstehen) das Bußgeld.

Die einzige Lösung ist, mit der Gemeinde zu prüfen, ob tatsächlich ein rechtlich relevanter Grund vorliegt, daß der Baum gefällt werden muß. Alles andere ist gefährlich, denn es gibt in der Nachbarschaft viele Leute, die nur darauf brennen einem Umweltfrevler das Handwerk zu legen. Und darauf kannst Gift nehmen, daß die jede illegale Handlung anzeigen!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Anleitung zum Betrug?
Hallo winkel,

hmm - Anleitung zum Betrug?

Schon mal die Ordnung des Bretts durchgelesen? Ich glaube, Hinweise wie man bestehendes Recht beugt, sind nicht erbeten.

Gruß
Patrick

Hallo Jörg,

zur Frage:

ich fürchte, nicht hoch genug!

Die wohl wichtigste Funktion von Bäumen - gerade in Gemeinden - wird leider völlig unterschätzt. Bäume sind lebendige Wasserspeicher!

Niederschlag wird nicht mehr in diesen lebendigen „Speichern“ deponiert, sondern gelangt ins Grundwasser. Der Spiegel steigt - beim nächsten Regen steigt der Spiegel - und u.U: der Keller läuft voll…

Ich finde es schön, daß solche Fragen direkt nach den katastrophalen Auswirkungen der Niederschläge in den vergangenen Monaten gestellt wird - hier zeigt sich doch mal wieder, wie lange die „Betroffenheit“ von Menschen anhält.

Herzlichen Glückwunsch!
Patrick

Keine gute Idee…
…da sich solche Methoden mittlerweile ohne Aufwand selbst von Biostudenten im Grundstudium nachweisen lassen. Was ich nicht schlecht finde - es hat schon einen Sinn, daß Bäume geschützt sind. Ich bin wahrlich kein „Grünen“-Anhänger, aber trotzdem möchte ich gerne mal sehen, was Deine Freunde sagen, wenn ihr Haus einfach abgerissen wird - weil´s den Stadtherren auf dem Stadtgelände „stört“.

Kopfschüttelnd grüssend, Joachim

Ging an den Topic-Autor, nicht an Winkel (owt)
.

PS: Passender Link…
Hallo nochmal!

Ich empfehle im Übrigen die Lektüre des am Seitenende der nachfolgend genannten Seite abgebildeten Comicstrips - der passt eigentlich ganz gut zum Thema…

http://www.student.uni-kl.de/~blehner/CalvinAndHobbe…

In diesem Sinne
Gruß
Patrick

Hallo,

Ein Kupfernagel ist unauffälliger. Auch kann man besser
Salzsäure an die Wurzeln kippen, oder Schädlinge und Pilze am
Baum ansetzen.

Ist das ein Aufruf zu einer Straftat auf Kosten der Gemeide, also aller Bürger ??

Einige dieser tipps dauern etwas bis sie wirken, dafür muss
dann u.U. die Gemeinde aus Verkehrssicherungspflicht sogar
noch die Kosten fürs Fällen übernehmen.

Ich habe seit längerem das Gefühl, dass wir einen neuen Forums-Troll haben.

Gruss BelRia

gruß
winkel

Hallo,

ich hab’die Frage schon mal unter „Haus und Garten“ gestellt,
dort weiß aber keine was oder es sind alles „grüne“.

Was ich hier lese, ist nichts anderes, bzw. ausgefeilter, als die Antworten, die Du bei den Gärtner bekommen hast und dazu noch von fast den gleichen Usern.

Ich kann mich nur anschliessen. Sei doch froh, dass es noch solche Bäume gibt. Sollte Ihr dem Baum mit unrechtmässigen Mitteln Schaden zufügen, dann sollte die Strafe auch hoch genug sein, dass es Euch beim nächstenmal vergeht.

Bekannten von uns stört eine Eiche auf ihrem Grundstück, die
unter die „Baumschutzordnung“ fällt.
Stammumfang ca. 3 m, Höhe des Baumes ca. 20 m, 60 bis 80 Jahre
alt.
Weiß jemand, wie hoch die Strafe in etwa ist, wenn der Baum
einfach gefällt wird?

Ich denke mal, dass Du nach 2 Brettern weisst, wie hoch die Strafe ausfällt und mir erscheint sie eigentlich noch viel zu niedrig.

Gruss BelRia

Danke für eure Tipps,

cu Jörg

Hallo,

Ein Kupfernagel ist unauffälliger. Auch kann man besser
Salzsäure an die Wurzeln kippen, oder Schädlinge und Pilze am
Baum ansetzen.

Ist das ein Aufruf zu einer Straftat auf Kosten der Gemeide,
also aller Bürger ??

Einige dieser tipps dauern etwas bis sie wirken, dafür muss
dann u.U. die Gemeinde aus Verkehrssicherungspflicht sogar
noch die Kosten fürs Fällen übernehmen.

Ich habe seit längerem das Gefühl, dass wir einen neuen
Forums-Troll haben.

Hi BelRia,

wer ist denn dieser neue Forumstroll? Und was führt ich zu dieser Bemerkung?

Ich wußte, daß solche Reaktionen kommen. Denn durch diese alten Bauerntricks, (die auch garnicht so richtig funktionieren, bzw. leicht entdeckt werden können) wollte ich zwinkernd sagen, daß es noch dümmere Wege gibt störende Bäume zu entfernen, als sie einfach, wissend daß es verboten ist, abzusägen.

Ich würde ja sagen: Wer war zuerst da? Der hat die größeren Rechte an diesem Platz. Außerdem steht er da ganz still und stumm und bewegt sich nicht. wenn dieer friedliche Zeitgenosse stört, dann soll der der gehen, der „gehen“ kann.

gruss
winkel

Hallo winkel,

hmm - Anleitung zum Betrug?

Schon mal die Ordnung des Bretts durchgelesen? Ich glaube,
Hinweise wie man bestehendes Recht beugt, sind nicht erbeten.

Hi Patrick,

also Betrug ist es mit Sicherheit nicht. es ist auch keine Straftat. Allerhöchstens ne Ordnungswidrigkeit (Umweltfrevel)!

gruss
winkel

Die Strafe wird ziemlich deutlich ausfallen, vor allem, wenn herauskommt, daß du dich vorher erkundigt hast, es also kein Versehen war nach dem Motto „Baumschutzsatzung? Wußte ich nix von…“. Lass es also lieber, oder sieh zu daß du eine Genehmigung bekommst.

Tja, und was ist die Folge der hier so hoch gehaltenen Umweltschutzmentalität? Jedes Jahr laufen Gartenbesitzer mit dem Maßband durch den Garten, um nur ja nicht den Zeitpunkt zu verpassen, wann sie die Bäume gerade noch fällen dürfen. Ohne Baumschutzsatzung würden viele tausend Bäume viele Jahre älter! Seit hunderten von Jahren wurden in allen besiedelten Gebieten Bäume gefällt, aber auch neu gepflanzt. Gesetzliche Überregulierung bringt hier leider keinen Vorteil für die Umwelt, sondern aus oben genannten Gründen eher das Gegenteil. Das sollte sich der eine oder andere, der hier den moralischen Zeigefinger erhebt, auch einmal durch den Kopf gehen lassen!

Pop

Stammumfang ca. 3 m, Höhe des Baumes ca. 20 m, 60 bis 80 Jahre
alt.
Weiß jemand, wie hoch die Strafe in etwa ist, wenn der Baum
einfach gefällt wird?

Hallo Jörg,

die Baumschutzverordnungen sind trotz regionaler Unterschiede im Tenor überall sehr ähnlich. Das betrifft auch die Strafen. In Würzburg und in Mc-Pomm. hat man mit bis zu 50.000 DM = 25.000 Euro zu rechnen sowie mit der Verpflichtung zu Ausgleichspflanzungen.

Stammumfang ca. 3 m, Höhe des Baumes ca. 20 m, 60 bis 80 Jahre
alt.

Eine Eiche mit 1 m Stammdurchmesser ist vermutlich sehr viel älter als 60 bis 80 Jahre. Ein derart gewaltiger Baum ist in vielerlei Hinsicht wertvoll. Er ist Wasserspeicher, Sauerstoff- und Schattenspender und darüber hinaus Lebensraum für ungezählte Tiere. Wer an so einen alten Baum ungenehmigt Hand anlegt, ist sehr wahrscheinlich nicht weit von der möglichen Höchstbuße entfernt.

Fällgenehmigungen werden - auch wieder regional unterschiedlich - allgemein sehr restriktiv gehandhabt. Es müssen handfeste Gründe vorliegen. Das viele Laub im Herbst versucht man besser überhaupt nicht. Auch nichts in Richtung von Schatten oder weil unter dem Baum der Rasen nicht mehr wächst o. ä. . Auch wenn - das ist nun einmal besonders Eichenart - hin und wieder ein knorriger Ast herunterfällt und Schrammen auf dem darunter abgestellten Auto verursacht, ist das absolut kein Grund zum Fällen. Wenn der ganze Baum umzufallen droht, gibts nach einem Ortstermin mit Mitarbeitern der unteren Naturschutzbehörde eine Ausnahmegenehmigung. Ebenso, wenn der Baum direkt an einem Gebäude steht und dieses gefährdet. Wenn das Bauwerk ein Carport, ein Schuppen oder ein Gebäude geringen Wertes ist, fällt die Entscheidung ganz gewiß zu Gunsten des Baumes aus, allemal dann, wenn es eine Eiche ist. Direkt am Bauwerk stehend, ist auch sehr wörtlich zu nehmen. Bei vielleicht einem Meter Abstand zwischen Hauswand und Baum ist die Sache verhandelbar.

Ich habe vor wenigen Monaten eine Ausnahmegenehmigung für die Fällung einer Robinie erhalten, die aber so dicht an der Hauswand stand, daß man Mühe hatte, sich zwischen Stamm und Wand durchzuquetschen. Der Baum hatte zig Quadratmeter Dachfläche zerschlagen und Wurzeln drückten das Fundament hoch. Mitentscheidend für die erteilte Fällgenehmigung war die Baumart. Robinien sind untypisch für die Gegend und deshalb nicht so hart geschützt wie andere typischerweise in der Region wachsende Gehölze.

Ungefragt noch dies: Ich finde die Strafen deutlich zu niedrig. Die Strafen müssen vielmehr so hoch sein, daß sich die ungenehmigte Fällung nicht lohnen kann. Immerhin kann ein asozialer Ignorant mit nach-mir-die-Sintflut-Einstellung noch kühl rechnen, wenn er z. B. durch Fällung ein zusätzliches Baugrundstück schafft. Bäume sind unverzichtbarer Bestandteil unserer Lebensgrundlagen, die vielerorts gefährlich im Ungleichgewicht sind.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

Ich wußte, daß solche Reaktionen kommen. Denn durch diese
alten Bauerntricks, (die auch garnicht so richtig
funktionieren, bzw. leicht entdeckt werden können) wollte ich
zwinkernd sagen, daß es noch dümmere Wege gibt störende Bäume
zu entfernen, als sie einfach, wissend daß es verboten ist,
abzusägen.

Einen Baum von 3m Umfang sägt man nicht einfach so - bei Nacht und Nebel- ab *gg*

Ich würde ja sagen: Wer war zuerst da? Der hat die größeren
Rechte an diesem Platz. Außerdem steht er da ganz still und
stumm und bewegt sich nicht. wenn dieer friedliche Zeitgenosse
stört, dann soll der der gehen, der „gehen“ kann.

Eine gute Ansicht *smile*.

Verstehe gar nicht, was an einem solchen herrlichen Baum stört, woooooooooo wir doch soviele dieser Bäume haben *grummel*.

Sind bestimmt solche Leute, die meinen sie hätten eine 2. Welt in der Jackentasche und die Strafen für unlegales entfernen können nicht hoch genug sein, damit es auch der Letzte kapiert, dass wir die Bäume brauchen *nochmehrgrummelt*

Gruss BelRia

…ist kein Kraut gewachsen.

Jedes Jahr laufen Gartenbesitzer mit
dem Maßband durch den Garten, um nur ja nicht den Zeitpunkt zu
verpassen, wann sie die Bäume gerade noch fällen dürfen.

Hallo,

was kann einen Menschen zu solchem blödsinnigen Tun verleiten? Grundstücke und Gärten werden durch große Bäume immer lebenswerter und wertvoller. Mag sein, daß das Herbstlaub manche Menschen mit Ordnungsfimmel stört. Dann haben aber nicht die Schutzbestimmungen den Webfehler, sondern die betreffenden Motorsägen-Amokläufer.

Gruß
Wolfgang

Hallo winkel,

wenn Du BEWUSST vorzutäuschen versuchst, etwas zu inszenieren, dessen Zweck es ist, eine bestehende Regel zu verletzen, so erfüllt dies für mich den Straftatbestand des Betruges.

Nach Bürgerlichem Gesetzbuch ist es zwar nur arglistige Täuschung, aber die gibt es im STGB nicht - also der § 263.

Es geht ja darum (bei Betrug), sich geldwerten Vorteil zu verschaffen.

Eine Umgehung einer möglichen Strafe (wegen begangener Ordnungswiedrigkeit wie z.B. Verstoß gegen bestehendes Baumschutzgestez) stellt die Verschaffung eines geldwerten Vorteils dar (im juristischen Sinne).

Es ist im Prinzip nichts anderes, als wie wenn Du jemandem empfielst, daß er sich wegen eines falsch gepakten Autos ein Alibi verschaffen soll, um die Ordnungsstrafe zu umgehen. Dies ist (auch bei einem Nennwert von 10 EUR) ebenfalls Betrug!

Was Du hier geliefert hast, ist Anleitung zum Betrug - sprich es ist hier fehl am Platze.

Von Moral will ich gar nicht erst anfangen…

Gruß
Patrick

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Hallo…

was kann einen Menschen zu solchem blödsinnigen Tun verleiten?
Grundstücke und Gärten werden durch große Bäume immer
lebenswerter und wertvoller. Mag sein, daß das Herbstlaub
manche Menschen mit Ordnungsfimmel stört. Dann haben aber
nicht die Schutzbestimmungen den Webfehler, sondern die
betreffenden Motorsägen-Amokläufer.

Im Prinzip richtig, und bei einem Baum von 3m Umfang sollte man alles tun um ihn zu erhalten.

Anderseits läuft es doch so: Ohne groß darüber nachzudenken, pflanzt jemand mal eine kleine Eichel ein. Der Baum wächst, und stört niemanden. Irgendwann aber ist er dann so groß, daß der ganze Garten im Schatten liegt, ganzjährig und rund um die Uhr, daß Fundamente und Dächer beschädigt werden. Kein Problem, solange es keine Baumschutzsatzung gibt, aber wenn doch? So schön der Baum ist, das Grundstück ist nur noch die Hälfte wert. Also aufgepasst, rechtzeitig weg damit und was neues gepflanzt! Ich sehe darin nichts verwerfliches, schließlich ist dieser „Generationswechsel“ der Bäume zwischen Wohnbebauung eine seit vielen Generationen funktionierende Tradition. Wir wohnen in Städten, nicht in Wäldern! So kann also nicht alles ewig weiter wachsen. Schön, wenn das möglich wäre, wir wissen aber beide um die Realitäten, oder?

Pop

Ich wußte, daß solche Reaktionen kommen.

Das war ja auch der alleinige Grund, warum Du gepostet hast.
Denk mal drüber nach.

Gruß
Patrick