Stammumfang ca. 3 m, Höhe des Baumes ca. 20 m, 60 bis 80 Jahre
alt.
Weiß jemand, wie hoch die Strafe in etwa ist, wenn der Baum
einfach gefällt wird?
Hallo Jörg,
die Baumschutzverordnungen sind trotz regionaler Unterschiede im Tenor überall sehr ähnlich. Das betrifft auch die Strafen. In Würzburg und in Mc-Pomm. hat man mit bis zu 50.000 DM = 25.000 Euro zu rechnen sowie mit der Verpflichtung zu Ausgleichspflanzungen.
Stammumfang ca. 3 m, Höhe des Baumes ca. 20 m, 60 bis 80 Jahre
alt.
Eine Eiche mit 1 m Stammdurchmesser ist vermutlich sehr viel älter als 60 bis 80 Jahre. Ein derart gewaltiger Baum ist in vielerlei Hinsicht wertvoll. Er ist Wasserspeicher, Sauerstoff- und Schattenspender und darüber hinaus Lebensraum für ungezählte Tiere. Wer an so einen alten Baum ungenehmigt Hand anlegt, ist sehr wahrscheinlich nicht weit von der möglichen Höchstbuße entfernt.
Fällgenehmigungen werden - auch wieder regional unterschiedlich - allgemein sehr restriktiv gehandhabt. Es müssen handfeste Gründe vorliegen. Das viele Laub im Herbst versucht man besser überhaupt nicht. Auch nichts in Richtung von Schatten oder weil unter dem Baum der Rasen nicht mehr wächst o. ä. . Auch wenn - das ist nun einmal besonders Eichenart - hin und wieder ein knorriger Ast herunterfällt und Schrammen auf dem darunter abgestellten Auto verursacht, ist das absolut kein Grund zum Fällen. Wenn der ganze Baum umzufallen droht, gibts nach einem Ortstermin mit Mitarbeitern der unteren Naturschutzbehörde eine Ausnahmegenehmigung. Ebenso, wenn der Baum direkt an einem Gebäude steht und dieses gefährdet. Wenn das Bauwerk ein Carport, ein Schuppen oder ein Gebäude geringen Wertes ist, fällt die Entscheidung ganz gewiß zu Gunsten des Baumes aus, allemal dann, wenn es eine Eiche ist. Direkt am Bauwerk stehend, ist auch sehr wörtlich zu nehmen. Bei vielleicht einem Meter Abstand zwischen Hauswand und Baum ist die Sache verhandelbar.
Ich habe vor wenigen Monaten eine Ausnahmegenehmigung für die Fällung einer Robinie erhalten, die aber so dicht an der Hauswand stand, daß man Mühe hatte, sich zwischen Stamm und Wand durchzuquetschen. Der Baum hatte zig Quadratmeter Dachfläche zerschlagen und Wurzeln drückten das Fundament hoch. Mitentscheidend für die erteilte Fällgenehmigung war die Baumart. Robinien sind untypisch für die Gegend und deshalb nicht so hart geschützt wie andere typischerweise in der Region wachsende Gehölze.
Ungefragt noch dies: Ich finde die Strafen deutlich zu niedrig. Die Strafen müssen vielmehr so hoch sein, daß sich die ungenehmigte Fällung nicht lohnen kann. Immerhin kann ein asozialer Ignorant mit nach-mir-die-Sintflut-Einstellung noch kühl rechnen, wenn er z. B. durch Fällung ein zusätzliches Baugrundstück schafft. Bäume sind unverzichtbarer Bestandteil unserer Lebensgrundlagen, die vielerorts gefährlich im Ungleichgewicht sind.
Gruß
Wolfgang