Geschützte Fotos

Hallo,
wenn geschützte Fotos auf Homepage verwendet wurden… Wer hat Schuld, der
Ausführer (Webdesigner) oder der Domain-Inhaber, der davon Kenntnis hatte.
Danke für Infos.
sonnenschein

Hallo sonnenschein,

der Domain-Inhaber, der davon Kenntnis hatte auf jeden Fall.

Kommt aber auch darauf an, wovon der Kenntnis hatte. Wenn er zum
Beispiel wusste, dass

der Ausführer (Webdesigner)

das auch wusste oder die Bilder besorgt hat und sich nicht über die
freie Verwendung informiert hat, dann haben beide den schwarzen Peter.
Der der Auftraggebe die Bilder zur Verfügung gestellt hat, dann muss
der Webdesigner davon ausgehen, dass die Rechte geklärt sind.
LG
Richard

Hallo Sonnenschein,

soweit im Impressum der Seite nicht anders hervorgehoben, ist immer der Domaininhaber bzw. der administrativer Ansprechpartner fuer den Inahlt seiner Seite rechtlich verantwortlich. Diese Daten koennen bei der DENIC eG unter www.denic.de abgerufen werden.

Viele Gruesse aus Auckland/Neuseeland

Eric Zaschke

Kommt aber auch darauf an, wovon der Kenntnis hatte. Wenn er
zum Beispiel wusste, dass

der Ausführer (Webdesigner)

das auch wusste oder die Bilder besorgt hat und sich nicht
über die freie Verwendung informiert hat, dann haben beide den
schwarzen Peter.

Der in seinen Rechten gestörte Dritte wird sich immer ausschliesslich an den Domaininhaber richten. Ob dieser daraus wiederum Forderungen gegen den Designer ableiten kann, ist eine völlig andere Frage.

Gruss
Schorsch