Hi!
Vielleicht kennt sich ja jemand mit dem Thema aus:
Darf man so ohne weiteres Produktnamen und Namen von toten bzw. lebenden Personen in einem Roman verwenden?
Beispiel:
„Mike ging aus den Haus, stieg in seinen Porsche und jagte mit röhrendem Motor die Straße entlang. Eine Gruppe Jugendlicher, die gerade aus dem McDonald’s kamen, gröhlten mit gleicher Lautstärke hinterher. Mike grinste. So hatte er auch mal gegröhlt, damals, in den Zeiten, als Benetton-Kleidung und Lacoste-Hemden gerade aktuell geworden waren. Und er grinste noch breiter, als im Autoradio der neueste Hit von Eminem durch eine Song von Led Zeppelin abgelöst wurde.“
Porsche - erlaubt?
McDonald’s - erlaubt?
Benetton - erlaubt?
Lacoste - erlaubt?
Eminem - erlaubt?
Led Zeppelin - erlaubt?
Oder alles Verstöße gegen das Urheberrecht/Markenrecht (oder sonstige Gesetze)?
Grüße
Heinrich
Hallo,
vielleicht schaut man mal bei http://www.dpma.de vorbei.
Urheberrecht
Wenn man bei niemand anderem abkupfert nicht.
Markenrecht
Die Marken sind nur in einem bestimmten Bereich, für den sie eingetragen sind, geschützt.
(oder sonstige Gesetze)?
Da wird es für mich als Laien schwierig. Lebende Personen könnten sich auf ihr Persönlichkeitsrecht berufen und die Veröffentlichung verbieten lassen, daher werden die Namen eigentlich immer verändert und es weiß doch jeder, wer gemeint ist. Ähnlich werden es Firmen oder z.B. Glaubensgemeinschaften/Religionen versuchen, wenn sie zu schlecht wegkommmen.
Bei Produkten kommt man schnell in den Verdacht der Schleichwerbung, aber wenn eine Person nun mal der 200%-ige Porsche-„Typ“ sein soll, wird man das auch so schreiben. Der Leser wird sich dann schon vorstellen, wie der den Motor im Stand auf 8000 Umdrehungen hochquält - ähm den Sound hören läst.
Cu Rene
Vielleicht kennt sich ja jemand mit dem Thema aus:
Ich nix Anwalt 
Darf man so ohne weiteres Produktnamen und Namen von toten
bzw. lebenden Personen in einem Roman verwenden?
Ich denke mal ja (Verleumdungen, Schmähkritik und sowas natürlich nicht). Kennst Du das Buch „Generation Golf“? Das ist voll von Markennamen, die auch nicht immer immer in einem positiven Licht erscheinen. Von Schadenersatzklagen deswegen ist mir nichts zu Ohren gekommen.