angenommen bei der herstellung von knoblauchmilch für den verkauf wird als milch die milch eines
bekannten herstellers (zb müllermilch) verwendet und diese dann als knilch verkauft,
hat dann die besagte firma mir gegenüber irgendwelche rechte? zb, dass sie mir die verwendung untersagen können, oder irgendwelche finanziellen forderungen stellen könnte?
danke für die hilfe im voraus:smile:
Geschützt ist nicht das Produkt, sondern die Marke bzw. der Markenname. Soweit du den nicht nutzt, kannst du mit der Milch machen, was du willst, du bist ja Eigentümer geworden und Milch ohne Namen ist einfach Milch. (Anders wäre es etwa, wenn man ein Auto, bei dem man von der Form auf den Hersteller schließen kann, umarbeiten würde.)
Kann mir vorstellen, dass man nicht einfach Cola abfüllen (von
welchem Hersteller auch immer) und dann Pola draufschreiben
darf.
vorstellbar ist das, aber ganz so einfach ist es ja nicht, da ich ja nicht nur umfüllen, sondern schon was verändern will.
ich weiß ja nicht wie das zb bei den „bacardi-cola-dosen“ welche es an jeder tankstelle gibt verhält. ich geh mal davon aus dass bacardi der hersteller ist und die wie der name sagt ihren rum mit cola versetzen. die frage ist nehmen die irgendeine cola aus eigener herstellung, haben die ein vertragliches abkommen mit pepsi,coca-cola oder einem andern hersteller, oder nehmen die pepsi oder coca-cola oder eine andere markencola und den cola herstellern ists egal
Gute Frage, ich sehe allerdings nicht, was dagegen sprechen könnte, außer betriebswirtschaftlicher Sinn. Die Pola müsstest du teurer verkaufen als die Marke, um irgendeinen Gewinn machen zu können. Das dürfte schwer fallen.
Markenschutzrechtlich sehe ich hier kein Problem. Hab das aber nicht geprüft.
nein markenschutzrechtlich seh ich da auch kein Problem - obwohl Pola für ein koffeeinhaltiges Limonadengetränk (oder wie auch immer das heisst) mit Sicherheit schon nahe genug dran ist, um bei einer Recherche den „Markenschützern“ aufzufallen.
Das Warenzeichen oder die Schutzmarke schützt ja nur die Marke selbst, also den Namen plus Bild plus was auch immer, nicht den Inhaltsstoff selbst in seinen Bestandteilen.
Allerdings gehe ich davon aus, dass das entsprechende Getränk der Hersteller jeweils anderweitig durch ein gewerbliches Schutzrecht (Patent, Gebrauchsmuster u.ä.) geschützt ist, wenn noch möglich.
vorstellbar ist das, aber ganz so einfach ist es ja nicht, da
ich ja nicht nur umfüllen, sondern schon was verändern will.
ich weiß ja nicht wie das zb bei den „bacardi-cola-dosen“
welche es an jeder tankstelle gibt verhält. ich geh mal davon
aus dass bacardi der hersteller ist und die wie der name sagt
ihren rum mit cola versetzen. die frage ist nehmen die
irgendeine cola aus eigener herstellung, haben die ein
vertragliches abkommen mit pepsi,coca-cola oder einem andern
hersteller, oder nehmen die pepsi oder coca-cola oder eine
andere markencola und den cola herstellern ists egal
letzter Punkt zuerst: mit Sicherheit ist pepsi und konsorten das nicht egal, m.E. würde das jedem kaufmännischen Gedanken widersprechen. Dann wären diese Firmen sowas von ratzfatz pleite…
Zweitens: markenrechtlich oder mit einem gewerbllichen Schutzrecht versehene Sachen etwas verändern und „nachbauen“ ist u.U. schon zu nah dran. Soll bedeuten, solche Schutzrechte haben einen gewissen Umfang der dann regelt wie nahe jemand am Original operieren darf, ohne eine Schutzrechtsverletzung zu begehen. Bei Warenzeichen/Marken kommt es da auch schon mal auf die Auslegung des jeweiligen Gerichtes an, also immer vorsichtig.
Milch allein wäre eher unproblematisch, da diese - wie Wasser ja durchaus Bestandteil der verschiedensten Produkte sein kann.