Geschützter Name?

Hallo Zusammen,
angenommen es gibt ein Geschäft oder Verein, die einen Namen haben, der mit dem Namen nicht in Verbindung steht, also Fantsasiename, und jemand wollte ein Geschäft aufmachen, was mit dem Namen sein Produkt darstellt.
Wäre dies statthaft?

Bspl. Theater heisst, Spiegelwelt o.ä. und man wolle ein Geschäft mit Spiegeln eröffnen, dürfte der Spiegelladen dann den gleichen Namen wie das Theater haben?

Das Bspl. ist tatsächlich nur ein Bspl. und hat mit der Anfrage nichts zu tun.

Hoffe ihr versteht mich, wenn auch meine Kinder manchmal mitleidig sagen „Keiner versteht dich“ :wink:
Gruß
Plö

Hallo Plö,

die Sache ist nicht soooo einfach.

Zum einen ist zu prüfen, ob die erste Institution den Namen geschützt hat, wenn nicht, sollte es keine Probleme geben.

Aber selbst wenn der Name geschützt ist, haben mittlerweile die Gerichte entscheiden, daß dann, wenn keine oder nur eine geringe Verwechslungsgefahr besteht, beide Institutionen den Namen tragen dürfen.

In Dem von Dir gegebene Beispiel sollte es keine Probleme geben, daß beide den Namen tragen können, aber vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.

Gandalf

Hallo Gandalf,
danke für die Auskunft! Sagen wir mal beide Sachen würden auch noch in der gleichen Stadt zu finden sein, hätten aber absolut keinerlei Berührungspunkte. Die Internetseite wäre auch noch frei und das andere Unternehmen hätte im Internet vertreten einen ganz anderen Namen, was eher zu dem passt was dort geboten würde, auch keine Handelsware, oder Dienstleistung, sondern eher dem Unterhaltungsservice zuzuordnen, wie sähe es da aus?

Ich weiss von einem Fall, das Jemand aus der gleichen Branche, sich den gleichen Namen gab (hatte hinten noch ein S drangehängt) dieser wurde abgemahnt und musste sich für viel Geld alles neu drucken lassen und Werbetransparente umgestalten, ob er zu der Abmahnung noch Strafe zahlen musste, weiss ich jetzt nicht. Heute ist er mit seinem neuen Namen ein großes Unternehmen und hat ca. 160 Angestellte. Die andere Firma gibts auch noch, jedoch nicht so erfolgreich.

Danke und Gruß
Plö

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Hallo Plö

was spricht denn dagegen, wenn sich Vertreter beider Pateien wie erwachsene Menschen treffen um sich zu einigen?!
Wenn beide keine Probleme haben (warum auch, wenns keine Berührungspunkte gibt), ist das doch die beste Lösung.

Gandalf

Servus!

was spricht denn dagegen, wenn sich Vertreter beider Pateien
wie erwachsene Menschen treffen um sich zu einigen?!

Und was spricht dagegen, im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“ eine allgemeine Rechtsfrage zur Diskussion zu stellen?

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