Geschuldetes Geld

Wie verfährt man am besten in folgendem Fall:

jemand „kauft“ vom privatzüchter kleintiere im wert von insgesamt 140€, zahlt aber nicht sofort. er möchte später zahlen, tut dies aber nicht. wie kommt dieser privatzüchter nun zu dem geld? gar nicht oder kann man hier was machen?

freue mich auf antwort

gruß

makea

Hallo Makea,
unter Annahme einer wirksamen Kaufvertragschlusses kann ein privater Kleintierzüchter seine vorübergehend gestundete Kaufpreisforderung genauso geltend machen wie jeder andere Gläubiger einer Geldschuld.
(Zweifel entstehen nach dem Sachverhalt nur dadurch, dass du „Kauf“ in Anführungszeichen setzt, ohne anzudeuten warum, oder findest du das Tiere Sachen nicht einmal gleichgestellt sein sollten und von daher auch keine Handelsgüter ?)

Du kannst ein Inkassobüro oder einen Rechtsanwalt einschalten, was sich allerdings bei Euro 140 nicht lohnt. Am besten gehtst du einfach zum örtlich zuständigen Amtsgericht und läßt dir von einem Rechtspfleger von der Rechtsantragstelle erklären, welche Minimalia du in deine selbst geschrieben Klage bzw. einen Prozeßkosten-hilfeantrag einbauen mußt, wenn dir das Geld den Gang wirklich wert ist.
Mfg Andre´

(Zweifel entstehen nach dem Sachverhalt nur dadurch, dass du
„Kauf“ in Anführungszeichen setzt, ohne anzudeuten warum, oder
findest du das Tiere Sachen nicht einmal gleichgestellt sein
sollten und von daher auch keine Handelsgüter ?)

„Kauf“ stand in anführungszeichen, weil ja NICHT bezahlt wurde!

Der Bezahlvorgang ist nicht Voraussetzung zum Zustandekommen eines Kaufvertrages, sondern eine Pflicht daraus.

Gruß,
Christian

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bitte nur um ANTWORT auf die Frage

Der Bezahlvorgang ist nicht Voraussetzung zum Zustandekommen
eines Kaufvertrages, sondern eine Pflicht daraus.

danke für den hinweis, aber das beantwortet auch nicht die frage!
es geht hier darum, wie der züchter an sein geld kommt und nicht, ob und wann und unter welchen voraussetzungen ein kaufvertrag zustandegekommt.

gruß

makea

ist doch schon ein Kaufvertrag
ER hat die Absicht ein Tier zu erwerben. (Kunde, Kaufinteresse)

DU hast es und überlässt es ihm (Verkäufer, Angebot + Erfüllung DEINES Vertragsteiles)

ER muss das vereinbarte Entgelt bezahlen (SEIN Teil des Vertragsteiles, noch unerfüllt).

Ein Vertrag muss nicht immer schriftlich sein. Viehhandel per Handschlag soll auch heutzutage alltäglich sein.

Also => Amtsgericht, sog. Titel erwirken => pers. Ansprechen, Gerichtsvollzieher

Gruß

Stefan

Antworten richtig lesen

Der Bezahlvorgang ist nicht Voraussetzung zum Zustandekommen
eines Kaufvertrages, sondern eine Pflicht daraus.

danke für den hinweis, aber das beantwortet auch nicht die
frage!
es geht hier darum, wie der züchter an sein geld kommt und
nicht, ob und wann und unter welchen voraussetzungen ein
kaufvertrag zustandegekommt.

Die Frage, was man macht, wenn jemand seine Pflichten aus einem Kaufvertrag nicht erfüllt, wurde bereits von andre jahn beantwortet. Aufgrund dieses Beitrages „„Kauf“ stand in anführungszeichen, weil ja NICHT bezahlt wurde!“ war ich mir nicht sicher, ob Du Dir darüber im KLaren bist, daß ein Kaufvertrag besteht. Das wollte ich klarstellen.

Gruß,
Christian

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vielen dank, das war die passende antwort :smile:

Was soll die Motzerei???
Hallo!

Also deine Herummotzerei finde ich äußerst unpassend! Du hast geschrieben, dass du „Kauf“ unter Anführungszeichen gesetzt hast, weil nicht bezahlt wurde, was wohl jeden (also jedenfalls auch mich) darauf schließen hat lassen, dass du davon ausgegangen bist, dass kein Kauf stattgefunden hat, weil nicht bezahlt wurde. Christian hat daraufhin völlig richtig geantwortet, dass es für die Qualifikation eines Vertrages als „Kauf“ völlig irrelevant ist, ob bezahlt wurde. Dass der Kaufpreis aus einem Kaufvertrag einklagbar ist, wurde schon an anderer Stelle geschrieben.

Deine Fragen wurden daher beantwortet und zwar so wie du sie gestellt hast. Deine Art hier ist daher reichlich unangebracht! In Zukunft werden sich so manche überlegen, ob sie deine Fragen beantworten.

Gruß
Tom

mut zur lücke ist manchmal besser als ne antwort, die eh nichts aussagt, gell?
ich glaube nicht, dass du beurteilen kannst, über was ich mir alles im klaren bin.
wünsche dir noch einen sonnigen tag und weiterhin gutes gelingen:smile:

Ich wollte nur kurz erwähnen, daß Tom mir aus der Seele spricht. Eine Ergänzung: Genau weil ich mir nicht im Klaren darüber war, über was Du dir im Klaren warst, habe ich die Antwort hinzugefügt. Darüber, wo jetzt genau dein Problem und was Du in den falschen Hals bekommen oder nicht verstanden hast, bin ich mir allerdings genauso wenig im Klaren.

Gruß,
Christian

Du kannst ein Inkassobüro oder einen Rechtsanwalt einschalten,
was sich allerdings bei Euro 140 nicht lohnt. Am besten gehtst

Hm. Das schreibt hier jeder Zweite. Aber warum lohnt es sich nicht? Das schreibt keiner.

War sie nicht!

vielen dank, das war die passende antwort :smile:

Wenn die Person jetzt, wie geraten, ohne weiteres das gerichtliche Mahnverfahren anstrengt, viel Spaß! Wenn der Gegner schlau ist und/oder anwaltlich beraten, hat die Person der Staatskasse EUR 75 geschenkt und bezahlt den Anwalt des Gegners noch dazu.

Konkreter darf und will ich nicht werden. Ich kann der Person nur raten, vielleicht doch einen Anwalt zu fragen, wie man richtig verfährt. Und ob der Anwalt das nicht vielleicht machen kann … ach so, sorry, ich habe ja vergessen, dass sich anwaltliche Beratung bei so kleinen Sachen nicht lohnt.

So sagt man jedenfalls. Gerne und immer wieder auch hier. Ich glaube, die Meinung, ein Anwalt nehme für einen Begrüßungshandschlag schon mal EUR 3.000,-, ist kaum aus den Leuten rauszukriegen.

hallo wwf :smile:
hab gesehen, wir kommen aus dem gleichen Heimatgebiet :smile: (@Neuwied)

leider hat diese züchterin schon eine anzeige gemacht. was da jetzt weiter passiert wegen dem geld und den tieren, weiß ich nicht. dieser vermeindliche käufer hat nämlich schon eines der tiere weiterverkauft und dafür kassiert.

gruß

makea

i wo, es geht natürlich nach dem Streitwert…

Also, ich halte das Mahnverfahren für einen guten ersten Schritt. NATÜRLICH kann man auch gleich Klage erheben. Habe ich ja auch nie bestritten.

LEvay

Hallo,

das Problem ist, dass das Mahnverfahren zwar ein Super Schritt ist, aber keinesfalls ein erster Schritt, denn wenn der Sculdner nicht ordentlich und beweisbar in Verzug gesetzt worden ist, geht der Schuß nach hinten los.

Zu den Kosten: Das Mahnverfahren kostet mindestens EUR 18,-. Legt der schlaue und anwaltlich vertretene Gegner Widerspruch ein und es kommt zum streitigen Verfahren, werden insgesamt drei Gerichtsgebühren fällig, bei einem Streitwert bis EUR 300,- wären das also EUR 75,-!

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