Geschützte Wortmarke wird von jemand anderem verwendet! Was kann ich tun?

Hallo ,
Da vorhin leider in der falschen Kategorie gelandet, Versuch ich’s nochmal!!

Ich habe mit vor einiger Zeit eine Wortmarke schützen lassen.
Nun habe ich gestern durch Zufall entdeckt, dass jemand anderes diese Markenbezeichnung (gleiche Nizzaklasse) in genau dem gleichen Berufs- Dienstleistungsbereich verwendet!!
Nun meine Frage, was ich dagegen tun kann, ohne sofort den Anwalt dazu zu holen??
Kann ich selber abmahnen (relativ unbürokratisch) ?? Wenn ja, muss dabei eine Frist angegeben werden ( eigentlich möchte Ich, dass der Name sofort geändert wird) und gibt es Dinge , die in so eine „Abmahnung“ rein müssen?
Vielen herzlichen Dank im Voraus

Grüße Sarah

Hallo Sarah,

ich bei kein Rechtsexperte, hatte aber selbst einmal einen Rechtsstreit wegen einer Marke.

Man kann selbst keine Abmahnung verschicken, das geht nur über einen Anwalt. Natürlich kannst du einfach so Kontakt zum anderen Unternehmen aufnehmen und sie bitten, ihre Marke zu löschen. Ich glaube aber kaum, dass sie darauf eingehen.

Wer das Recht hat, eine Marke zu nutzen, kann abschließend nur in einem Gerichtsverfahren geklärt werden.

Weitere Details dürfen hier im Forum nicht besprochen werden, das wäre Rechtsberatung.

Marcel

Wenn sie die Wortmarke in Unkenntnis ihrer Existenz genutzt haben: warum sollen sie nicht darauf eingehen? Um kostenpflichtig von einem Anwalt abgemahnt zu werden?

Hallo!

Kann vorkommen, weil das DPMA bei Anmeldung nicht prüft, ob es gleiche oder ähnliche Wortmarken bereits gibt. So etwas muss im Widerspruchsverfahren geklärt werden.

Kläre die entscheidende Frage, wer nämlich das ältere Markenrecht hat.

Gruß
Wolfgang

Oh, das ist aber eine dumme Vorgehensweise. Wollen sie die Gerichte noch mehr beschäftigen, oder warum wird das nicht vor dem Eintragen geklärt?

Hallo Christa!

Nur formale Kriterien, u. a. Freihaltungsbedürfnis eines Begriffs, werden geprüft. Ob es bereits identische Wortmarken gibt, muss der Anmelder prüfen und selbst beurteilen, ob Verwechselungsgefahr mit ähnlichen Marken besteht. Wer nicht leichtfertig vorgeht, erledigt diese Aufgabe vor Anmeldung. Es gibt aber Leute, die es vorsätzlich auf Ähnlichkeit und Verwechselung anlegen. Die müssen die Folgen ihres Treibens tragen. Wer sich dabei den falschen Gegner aussucht, z. B. eine alte Marke mit riesigen Umsätzen, wird angesichts des Streitwerts schon am Honorar des Advokaten scheitern.

Prüfungen auf Verwechselungsgefahr durch das DPMA im Zuge einer Anmeldung würde dieselbe teurer machen und Streitfälle trotzdem nicht ausschließen. Man kann eben verschiedener Meinung sein, ob man ähnliche Marken verwechseln kann oder eher nicht. Man kann jedem Anmelder nur raten, sich auf solches verminte Gebiet gar nicht erst zu begeben und für eindeutige Unterscheidbarkeit zu bestehenden Anmeldungen zu sorgen.

Dass der Fragesteller gar nicht weiß, worum es geht, lässt sich der Formulierung „Ich habe … vor einiger Zeit…“ entnehmen. Bei Anmeldungen gewerblicher Schutzrechte spielen nämlich Tag und Uhrzeit eine wichtige Rolle: Bei gleichen Anmeldungen kräht man nicht zuerst nach Anwalt, sondern guckt nach den älteren Rechten.

Gruß
Wolfgang

1 Like

Hallo.
Ich glaube, ich habe die Frage etwas falsch formuliert.
Ich habe die Wortmarke eingertragen lassen und habe nun jemanden entdeckt, der den gleichen Namen nutzt, ihn aber nicht eingetragen hat, sondern halt einfach so verwendet.
Deshalb habe Ich- weil ja vorhin gesagt wurde, dass der Fragesteller nicht viel Ahnung hat - keinen Eintragungszeitpunkt genannt!!!
Viele Grüße

Hast du das bereits überprüft?

Ja!! Habe ich!!!

Hallo!

Grundsätzlich entsteht Markenschutz mit Ausschließlichkeitsrecht der Nutzung durch das förmliche Anmeldeverfahren beim DPMA. Es gibt aber Ausnahmen: Wird eine Bezeichnung im Geschäftsverkehr wie eine eingetragene Marke behandelt und ist diese Bezeichnung allg. bekannt, genießt diese Bezeichnung ähnlichen Schutz wie eine eingetragene Marke.

Beispiel: Wäre Volkswagen keine eingetragene Marke und Matze Schulz käme daher, meldet Volkswagen für sich als Marke an, um sodann der Volkswagen AG zu verbieten, die Marke zu verwenden, wird er auf Granit beißen.

Vergleichbares gab es während der Anfangszeit des Internets, als selbst viele große Unternehmen noch keine eigene Domain besaßen. Damals durchsuchten Schlauköpfe denic.de nach bekannten Firmennamen, die als Domain noch frei waren, in der Hoffnung, die Domains für viel Geld verhökern zu können. Funktionierte aber nicht.

Heißt unter dem Strich: Deine Frage lässt sich ohne Kenntnis des konkreten Einzelfalls nicht beantworten. Das wäre dann eine Beratung, die in kein öffentliches Forum gehört. Gehe damit zu einem Rechtsanwalt.

Gruß
Wolfgang

3 Like

Weil…?
Hier, hier und hier steht jedenfalls was anderes.

Gruß,

Kannitverstan

Ja da lag ich wohl falsch. Danke für die Richtigstellung. Ob es sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt.

Das ist etwas anderes. Dann stehen die Chancen besser, dass du auch ohne Anwalt etwas erreichen kannst.