Mal angenommen jemand wird hier geblitzt, fährt aber ein Elektroauto. Somit erzeugt er ja quasi keinen Lärm, vom Rollgeräusch mal abgesehen. Kann jemand dann gegen einen Strafzettel vorgehen?
Oder ist das Rollgeräusch hier ausschlaggebend?
Im Prinzip ist das Zusatzschild „Lärmschutz“ ja wohl ähnlich zu sehen, wie eine Geschwindigkeitsbegrenzung mit dem Zusatzschild „nur bei Nässe“. Da darf man ja bei trockener Fahrbahn auch schneller fahren.
Ich selbst fahr mit Sprit, somit betrifft es mich net. Aber die Antwort interessiert mich einfach.
eine Geschw.begrenzung ist eine Geschw.begrenzung
ist eine Geschw.begrenzung.
Verkehrsschilder, auch wenn sie nicht richtig stehen sollten, sind zu beachten.
darüber hinaus verursachen die Motoren die wenigsten geräusche(ausnahmen bestätigen die regel).
abrollgeräusche, windgeräusche scheppernde ladungen … all das macht ein e-auto doch auch.
JW III
Mal angenommen jemand wird hier geblitzt, fährt aber ein
Elektroauto. Somit erzeugt er ja quasi keinen Lärm, vom
Rollgeräusch mal abgesehen. Kann jemand dann gegen einen
Strafzettel vorgehen?
Oder ist das Rollgeräusch hier ausschlaggebend?
Reifen- und Windgeräusche sind bei höheren Geschwindigkeiten der dominante Anteil am Lärm.
Selbst wenn nicht:
Das Zeichen würde gelten.
Ich fände es natürlich cool, wenn die Limits nach Geräuschniveau gestaffelt wären, das wäre innerorts eine Wohltat.
Das E-Auto dann 50km/h und der GTI mit „Sportauspuff“ vom Kevin wird auf 10km/h eingebremst…
Schöne Welt, das.
auf der Fahrt zur Arbeit hab ich mir heut Gedanken gemacht zu
Geschwindigkeitsbegrenzungen mit dem Zusatzschild
„Lärmschutz“.
Mal angenommen jemand wird hier geblitzt, fährt aber ein
Elektroauto. Somit erzeugt er ja quasi keinen Lärm, vom
Rollgeräusch mal abgesehen. Kann jemand dann gegen einen
Strafzettel vorgehen?
Oder ist das Rollgeräusch hier ausschlaggebend?
Das Wind- und Rollgeräusch ist selbst beim Verbrennungsmotor schon ab ca. 40 km/h lauter als das Motorengeräusch.
Im Prinzip ist das Zusatzschild „Lärmschutz“ ja wohl ähnlich
zu sehen, wie eine Geschwindigkeitsbegrenzung mit dem
Zusatzschild „nur bei Nässe“. Da darf man ja bei trockener
Fahrbahn auch schneller fahren.
Das Zusatzschild „Lärmschutz“ weist darauf hin, dass hier bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung nicht primär eine straßenverkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeit vorliegt, sondern eine immissionsschutzrechtliche. Und da das Umweltrecht ganz entschieden schmerzhaftere Sanktionen bereithält als das Straßenverkehrsrecht, würde ich jegliche Diskussion vermeiden, die zu einem Gerichtsverfahren führen könnten, in dem der Sachverhalt näher beleuchtet wird. In Österreich sind die Behörden da übrigens nicht so verschnacht. Manchem deutschen Autofahrer ist darum schon Hören und Sehen vergangen, wenn er dort das Zusatzschild unter dem ordinären Tempolimit in seiner aus Deutschland gewohnten Art überlesen hatte.
alleine wirksam ist die Geschwindigkeitsbegrenzung. Das Zusatzzschild „Lärmschutz“ entfaltet keinerlei Rechtswirkung, es ist nur eine - rechtlich nicht vorgeschriebene - Erläuterung.
Selbst mit einem tatsächlich geräuschlosen Fahrzeug zu schnell fährt, wird man zur Kasse gebeten.
gute idee! dafür ein sternchen! und der coole biker, dessen schüssel einem leo II konkurrenz macht (zumindest von der lautstärke und den vibrationen her) muss dann schieben.
Das Zusatzschild „Lärmschutz“ weist darauf hin, dass hier bei
einer Geschwindigkeitsüberschreitung nicht primär eine
straßenverkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeit vorliegt, sondern
eine immissionsschutzrechtliche. Und da das Umweltrecht ganz
entschieden schmerzhaftere Sanktionen bereithält als das
Straßenverkehrsrecht, würde ich jegliche Diskussion vermeiden,
die zu einem Gerichtsverfahren führen könnten, in dem der
Sachverhalt näher beleuchtet wird.
Kannst Du mal IRGENDEIN Urteil nennen, in dem ein Verstoß gegen dieses Schild IRGENDWAS mit Sanktionen gegen den Immissionsschutz zu tun hat? In denen es gar zu irgendwelchen Sanktionen deswegen gekommen ist?
Sorry, Deine Geschichte halte ich für kompletten Unsinn. Allein schon deswegen, weil NIEMAND den Geräuschpegel eines speziellen verstoßenden Fahrzeugs mal gemessen hat oder auch nur in der Lage wäre, das zu tun. Es wäre nicht mal auch nur ein wenig sinnvoll das zu versuchen, weil jeder LKW schon bei wesentlich geringeren Geschwindigkeiten wesentlich mehr Lärm erzeugt.
Kannst Du mal IRGENDEIN Urteil nennen, in dem ein Verstoß
gegen dieses Schild IRGENDWAS mit Sanktionen gegen den
Immissionsschutz zu tun hat? In denen es gar zu irgendwelchen
Sanktionen deswegen gekommen ist?
Nein, natürlich nicht. Offenkundig hatte ich mich nicht deutlich genug ausgedrückt, deswegen zitiere ich nochmal mich selbst: „In Österreich sind die Behörden da übrigens nicht so verschnarcht.“
Kannst Du mal IRGENDEIN Urteil nennen, in dem ein Verstoß
gegen dieses Schild IRGENDWAS mit Sanktionen gegen den
Immissionsschutz zu tun hat? In denen es gar zu irgendwelchen
Sanktionen deswegen gekommen ist?
Nein, natürlich nicht.
Dachte ich mir.
Offenkundig hatte ich mich nicht
deutlich genug ausgedrückt, deswegen zitiere ich nochmal mich
selbst: „In Österreich sind die Behörden da übrigens nicht so
verschnarcht.“
Das interessiert doch hier nun aber genau gar nicht. Und was ich von Deiner Behauptung zitiert habe, bezog sich ebenfalls nicht darauf. Nicht mal Dein hier von Dir selbst zitierter Satz drückt das aus, ganz im Gegenteil unterscheidet er ja grade D und A.
Also bleibt festzuhalten: außer Gerede nix gewesen.