Hallo,
folgende Situation bringt mich zum Rätseln: An einer Landstraße befindet sich eine Einfahrt zu einem Freibad. Davor ist beiderseits bezüglich Tempolimits folgende Beschilderung zu finden (Zahlen in Klammern symbolisieren die Geschwindigkeitsbegrenzungen und das darunter soll das Zusatzzeichen darstellen):
1.: (80)
| 8-20 h |
2.: (60)
3.: (40)
| Freibad |
Bezieht sich die zeitliche Bechränkung unter dem ersten Schild auch auf die beiden anderen (was am logischsten wäre)? Ansonsten wäre der erste Geschwindigkeitsschritt in der Zeitspanne zwischen 20 und 8 Uhr mit 40 km/h für einen Geschwindigkeitstrichter auch zu groß…
Nebenfrage: Findet in der StVO überhaupt ein Zusatzschild „Freibad“ Erwähnung? Irgendwie kann ich mir das nicht vorstellen und bei Google finde ich so etwas auch nicht…
MfG
Marius